Verfasst: 10.11.2008, 08:23
A ist Eigentümer, jedoch ohne Rechtsgrund
Forum und Portal für Rechtsanwaltsfachangestellte und Notarfachangestellte
https://www.foreno.de/
A ist Eigentümer, jedoch ohne Rechtsgrund
Damit hätte ich doch die Frage beantwortet, denn es wird ausdrücklichst NICHT nach B.B. gefragt.....
Inwiefern?Ich finde zudem den Begriff "Eigentümer ohne Rechtsgrund" verwirrend
das mit dem unwirksamen Verpflichtungsgeschäft haben wir ja sicherlich in der Lösung zu Aufgabe 1 schon geschrieben.StineP hat geschrieben:Damit hätte ich doch die Frage beantwortet, denn es wird ausdrücklichst NICHT nach B.B. gefragt.....
Grundsätzlich schon. ABER: du musst halt eben alles prüfen. Ich nehme an, dass, sofern man bei deinem Ansatz aufhört, eine Notiz kommen könnte, dass nach Erfüllungsgeschäft doch noch Schenkung stattfand... Hier sollte man eine zeitliche und logische Reihenfolge nicht außer Acht lassen.
Inwiefern?Ich finde zudem den Begriff "Eigentümer ohne Rechtsgrund" verwirrend
Du sagst selbst, A ist Eigentümer geworden aufgrund des wirksamen Erfüllungsgeschäftes.
Was ist mit dem Verpflichtungsgeschäft (KV)? Ist dieses wirksam zustande gekommen?
Das Verpflichtungsgeschäft ist der Rechtsgrund für das Erfülungsgeschäft. Kein wirksames Verpflichtungsgeschäft, kein Rechtsgrund.
Haben wirdas mit dem unwirksamen Verpflichtungsgeschäft haben wir ja sicherlich in der Lösung zu Aufgabe 1 schon geschrieben.
Versteh die Frage nicht ganz. Was dürfte für die Frage nach dem Eigentum unerheblich sein?Außerdem dürfte das für die Frage nach dem Eigentum unerheblich sein oder irre ich da?
Öhm... das GESAMTE? gibt es ohnehin nicht. Es gibt immer zwei Geschäfte - Abstraktionsprinzip. Das eine kann wirksam, das andere unwirksam sein. Wie beim Eigentum des A. Kaufvertrag durch fehlende Genehmigung unwirksam, aber Eigentumsübertragung ist ja lediglich von rechtlichem Vorteil für A. Also keine Einwilligung/Zustimmung nötig und das Erfüllungsgeschäft ist wirksam. Wundervoll!Durch die Reaktion der Eltern wird doch im Grunde das gesamte Geschäft nichtig oder nicht?
So allgemein gesagt schon.für die Frage nach dem Eigentum ist das mit dem Besitz unerheblich....das meinte ich......
Für mich ist das mit dem Abhandeln anstrengend....also sage ich nach jedem Absatz..."das ist nicht der Fall"....bis ich beim richtigen ankomme und sagen kann: bla bla steht irgendwas noch mehr bla bla bla mit §§ zu!"StineP hat geschrieben:So allgemein gesagt schon.für die Frage nach dem Eigentum ist das mit dem Besitz unerheblich....das meinte ich......
Aber nicht für diesen Fall, wenn du ausführlich prüfen willst.
Klar ist, dass Schenkung erfolgte. Aber noch hast du nirgends ausgeführt, dass B nur Besitzer geworden ist.
Jeder, der sich nicht weiter damit beschäftigt hat, würde fragen: Aber was ist denn mit der Schenkung? Ist B nicht Eigentümerin geworden durch diese?
Und da knüpfst du eben kurz an.
Ich habs so:
A könnte Eigentümer durch Kaufvertrag geworden sein.... Zerpflücken und begründen...
Ergebnis: A Eigentümer geworden
B könnte Eigentümerin geworden sein durch Schenkung... Zerpflücken, begründen..
Ergebnis: B ist nicht Eigentümerin. A trotz Schenkung Eigentümer
*lach
Ja, mit dem könnte hatte ich Anfangs auch Schwierigkeiten. Aber daran gewöhnt man sich! Nur immer schön an diesem Schema arbeiten, dann flutscht das von selbst!
Ich hab immer ganz bewusst vorm Beantworten eine Denkerposition eingenommen und laut vor mich hingedacht...
"Also... es könnte sein, dass das und das" Durch diese übertriebene Weise, mich selbst dazu zu zwingen, von vorne anzufangen mit meinen Überlegungen ging das wirklich gut.
Ja, lacht ruhig alle. Aber manchmal brauch ich solche Tricks
Aber hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22 ... c&start=10
Den solltest du dir mal anschauen!!! Super toller hilfreicher Thread!!
Konjunktiv-PlusquamperfektDie Begleiterin hat geschrieben:das olle KÖNNTe geht mir auf die Nerven.....uuuuuuuuund in welcher Zeit schreibe ich das Gutachten?!?!?!?!?!
Präsens?etc.
Konjunktiv-Plusquamperfekt