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Verfasst: 18.09.2008, 15:04
von Mary
Lach. nein, der Käufer natürlich.

Aber ich bin der Meinung, dass es kein Neuwagen ist und da liegt der Hund begraben :-)

Verfasst: 18.09.2008, 15:05
von Mr.Black
Definiere mal "Neuwagen". Was ist es dann? Ein Gebrauchtwagen?

Verfasst: 18.09.2008, 15:07
von Mary
P.S. Vielleicht sollten wir den Begriff "Neuwagen" definieren ;-). Dieser Wagen muss auch weiter hergestellt werden und darf doch zwischen Fabrik und Verkauf keinen Mangel aufweisen. Dies ist doch bei unserem Wagen aber der Fall. Er unterscheidet sich insofern von den anderen Neuwagen, die mangelfrei sind. Aus dem Grunde ist es kein Neuwagen.

P.S.
Ich hab was:

" Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind. "

So und nu? :-)

Verfasst: 18.09.2008, 15:31
von Mr.Black
Mary hat geschrieben: Er unterscheidet sich insofern von den anderen Neuwagen, die mangelfrei sind. Aus dem Grunde ist es kein Neuwagen.
Angenommen also der Käufer hat keinen "Neuwagen" erhalten obwohl er einen bestellt hat. Was folgt dann rechtlich daraus?

Verfasst: 18.09.2008, 15:37
von Tigra
das der vertrag einseitig nicht erfüllt wurde??




es ist gar kein vertrag zustande gekommen???

Verfasst: 18.09.2008, 15:50
von Mary
Daraus folgt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer einen Neuwagen zu liefern, denn der an den Käufer gelieferte Wagen ist ja kein Neuwagen und so kommt unser Käufer zu einem neuen Wagen.

Verfasst: 18.09.2008, 15:57
von Mr.Black
Jetzt habt Ihr es.

Der Käufer besitzt gem. § 433 BGB Anspruch auf Übergabe eines fehlerfrei lackierten Wagen.

Der geschlossene Kaufvertrag war auf eine sog. "Gattungsschuld" gerichtet. Geschuldet war nicht ein einziger bestimmter Z3 Mitternachtsschwarz, sondern ein neuer Z3 Mitternachtsschwarz mittlerer Art und Güte. Durch die Lieferung des fehlerhaften Z3 hat der Verkäufer seine Vertragspflicht nicht erfüllt. Der Käufer kann noch immer direkt aus dem Kaufvertrag die Lieferung eines korrekt lackierten Z3 verlangen.

Auch der fehlerhafte Z3 war zwar ein "Neuwagen". Aber wie ihr richtig erkannt habt war er nicht genau das, was vertraglich geschuldet war.

Eigentlich ganz einfach oder?

Verfasst: 18.09.2008, 16:01
von Smilie
Joa hm.... pille-palle ... mach ich mit links ....

Verfasst: 18.09.2008, 17:14
von Mr.Black
...nach dieser Übung wohl schon.

Verfasst: 18.09.2008, 17:18
von Tigra
aber ein vertrag kam zustande oder?