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Verfasst: 29.10.2008, 11:03
von StineP
Hm... ich denke, wir müssen uns an die Fragestellungen halten.

Es ist eben nicht relevant für die Frage, wer nen Anspruch gegen wen hat, was gewesen wäre, wenn er zB Eigentum wirksam übertragen hätte. Das würde in dem Fall dazu führen, dass du auch ansprechen müsstest, dass bei wirksamer Eigentumsübertragung A den Eigentum verlieren würde, und B ihn erhält. Was wiederum dazu führt, dass A Eigentümer geworden ist.

Da dreht man sich doch im Kreis...

Schon, weil man dann ansprechen müsste, dass bei unwirksamer Übereignung an B ein Anspruch für A aus 985 besteht - bei wirksamer Übereignung an B aber ein Anspruch aus 812 I (sofern kein Rechtsgrund für die Übereignung...)

Verfasst: 06.11.2008, 18:49
von Jennie
Wenn ich das richtig sehe, habt ihr - wie ich auch - den Anspruch nach 985 geprüft. 985 ist ja aber nicht erfüllt, da bereits die erste Voraussetzung (Anspruchsteller muss Eigentümer sein) nicht erfüllt ist (nicht der Händler (= ASt), sondern A (s. Frage 2) ist Eigentümer).

Meine Frage: Habt Ihr dann auch die zwei weiteren Voraussetzungen (B muss Besitzerin sein und darf kein Recht zum Besitz haben) geprüft? Meines Erachtens ist das nämlich eigentlich Platzverschwendung, nur anderseits, wenn ich die nicht prüft, habe ich sehr wenig Antwort unter Frage 3 stehen.... *grübel*

Verfasst: 06.11.2008, 19:01
von rosa
den Anspruch nach 985 geprüft. 985 ist ja aber nicht erfüllt, da bereits die erste Voraussetzung (Anspruchsteller muss Eigentümer sein) nicht erfüllt ist (nicht der Händler (= ASt), sondern A (s. Frage 2) ist Eigentümer).
hm ich weiß ja jetzt nich "wo" du dich befindest. also A ist eigentümer und demnach hat er anspruch nach 985 gegen B , klar! aber warum passt der jetzt deiner meinung nach nich???

Verfasst: 06.11.2008, 19:08
von Jennie
Ich bin grad bei Frage 3. Da wird gefragt, ob der Händler einen unmittelbaren Anspruch gegen B.B. (die Freundin) hat. und den hat er nach 985 meiner meinung nach nicht, weil A ja eigentümer ist.

Verfasst: 06.11.2008, 21:58
von rosa
Jennie, ja solange A eigentümer ist hat er tatsächlich keinen unmittelbaren anspruch gegen B, das ist richtig!!!

Verfasst: 07.11.2008, 13:48
von Jennie
Ok, soweit bin ich auch. Muss mal alles noch "schön" formulieren.

Verfasst: 07.11.2008, 14:30
von StineP
Ok, soweit bin ich auch. Muss mal alles noch "schön" formulieren.
Japp - ich auch.- Allerdings mach ich das morgen in Ruhe... =)

Verfasst: 08.11.2008, 15:57
von Curry
Also ich bin gerade bei Frage 3. und hab mir dazu alles hier nochmal durchgelesen. Ich muss sagen, dass hier letztlich überhaupt gar nicht die Frage beantwortet wurde. Es wurde zwar gesagt, dass der Händler keinen Anspruch hat, aber nicht, warum er keinen Anspruch hat.
Jennie hat geschrieben:Wenn ich das richtig sehe, habt ihr - wie ich auch - den Anspruch nach 985 geprüft. 985 ist ja aber nicht erfüllt, da bereits die erste Voraussetzung (Anspruchsteller muss Eigentümer sein) nicht erfüllt ist (nicht der Händler (= ASt), sondern A (s. Frage 2) ist Eigentümer).

Meine Frage: Habt Ihr dann auch die zwei weiteren Voraussetzungen (B muss Besitzerin sein und darf kein Recht zum Besitz haben) geprüft? Meines Erachtens ist das nämlich eigentlich Platzverschwendung, nur anderseits, wenn ich die nicht prüft, habe ich sehr wenig Antwort unter Frage 3 stehen.... *grübel*
Ja, ich habe auch den Anspruch nach 985 geprüft. Ich habe mich allerdings auch gefragt, ob ich alle Voraussetzungen erkläre oder dann schon aufhöre, weil ja eine nicht erfüllt ist. Ich hab erstmal alles so hingeschrieben, sonst sieht es wirklich etwas wenig aus.

Weiterhin könnte man doch auch den Anspruch nach § 812 und 816 prüfen. Klar, da kommt man auch zu dem Ergebnis, dass der Händler keinen Anspruch hat. Aber aufführen sollte man es doch, oder?

Verfasst: 08.11.2008, 21:24
von StineP
Liebe Curry ;)

was kann man denn alles prüfen, was Sinn macht?

812 I - kommt ja nicht in Frage - weder durch Leistung noch in sonstiger Weise
816...
822?

985 hab ich gar nicht reingenommen. Macht für mich von der Abfolge keinen Sinn, wenn ich grad vorher geklärt habe, dass der Händler kein Eigentümer mehr ist ;)

Verfasst: 08.11.2008, 21:27
von StineP
Achja...

stolper da grad drüber... im Grunde könnt man neben 812 noch
§ 812 I S. 1 2. Alt
- § 816 I S.1
- § 816 I S. 2
- § 816 II
- § 951 I:

prüfen....

Welche nehm ich denn? *pff