Verfasst: 28.10.2008, 11:25
ZURÜCK ZUR FRAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Hat der Händler einen unmittelbaren Anspruch gegen B.B (beschenkte Freundin) auf Rückgabe des Gerätes?
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ZURÜCK ZUR FRAGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Hat der Händler einen unmittelbaren Anspruch gegen B.B (beschenkte Freundin) auf Rückgabe des Gerätes?
meine Meinung zur Sacheund ich denke, dass darum der Händler KEINEN unmittelbaren Anspruch gegenüber der Freundin hat, sondern nur ggü. dem Sohn
denke ich auch, da freundin keine eigentümerin istund ich denke, dass darum der Händler KEINEN unmittelbaren Anspruch gegenüber der Freundin hat, sondern nur ggü. dem Sohn
Was ist hier mit dem Erfüllungsgeschäft?? Eigentümerin wird sie ja nicht bei unwirksamen Verpflichtungsgeschäft - vielmehr, wenn das Erfüllungsgeschäft nicht wirksam ist...Freundin nicht Eigentümerin, sondern nur Besitzerin, weil ja Genehmingung zum Verpflichtungsgeschäft fehlt.
Richtig. Das könnte sich auf 985 stützen (Besitzer dem Eigentümer zur Herausgabe verpflichtet)Wenn, dann hat doch der Sohn einen Anspruch auf Rückgabe des Gerätes weil er ja Eigentümer ist bzw. bleibt.
??? Wieso mischt du das denn?aber das Eigentum würde er doch erst im Erfüllungsgeschäft - der Übergabe des Players - verlieren und nicht im Verpflichtungsgeschäft.