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Verfasst: 04.09.2008, 17:01
von StineP
Ok... aber sonst war es in Ordnung?

Verfasst: 08.09.2008, 10:07
von Mr.Black
Ja.

Verfasst: 02.11.2008, 10:19
von StineP
Beachtet auch den feinen Unterschied zwischen "rechtlich Nachteilhaft" und "nicht lediglich Vorteilhaft".
Wo genau liegt denn der Unterschied? Hab jetzt - wo mich das interessiert - natürlich keine Kommentierung hier...

Verfasst: 03.11.2008, 11:12
von Mr.Black
Rechtlich nachteilhaft bedeutet logischerweise irgendeinen rechtlichen Nachteil. "Nicht vorteilhaft" dagegen ist weiter gefasst. Auch Handlungen, die weder Vorteile noch Nachteile bringen, also neutral sind, sind nicht "vorteilhaft" und damit für den Minderjährigen unwirksam.

Das Gesetz spricht von "nicht vorteilhaft", daher wäre es im Rahmen eines Gutachtens falsch von "rechtlich nachteilig" zu sprechen.

Verfasst: 03.11.2008, 11:19
von Curry
Aber in der Kurseinheit stand glaube ich irgendwo drin, dass die Rechtsprechung neutrale Handlungen als wirksam ansieht.

Verfasst: 03.11.2008, 11:40
von StineP
Versteh ich jetzt nicht ganz, Curry. Neutrale Handlungen haben weder Vor- noch Nachteile. Ich denke da zB an Besitzaufgabe. 107 greift deshalb gar nicht

Verfasst: 03.11.2008, 11:57
von Curry
In Übung 21 stand dazu was drin. Da ging es um eine neutrale Handlung und da stand, dass das wirksam ist.