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Verfasst: 28.10.2008, 10:45
von rosa
Das Schenkungsversprechen an sich dürfte m.E. wirksam sein - hat ja keinen rechtlichen Nachteil oder?
warum denn? nein
der sohn hat einen nachteil. er verliert doch den cd player oder steh ich jetzt auf em schlauch?
oh man wir drehen uns ganz schön im kreis!

Verfasst: 28.10.2008, 10:56
von Tigra
sie meinte keinen nachteil für den beschenkten -

Verfasst: 28.10.2008, 10:56
von Smilie
aber das Eigentum würde er doch erst im Erfüllungsgeschäft - der Übergabe des Players - verlieren und nicht im Verpflichtungsgeschäft.

Verfasst: 28.10.2008, 11:13
von Mr.Black
Schaut Euch den § 107 BGB nochmal genau an:

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Da fällt schon mal auf, dass eine Willenserklärung nicht nur dann nichtig sein soll, wenn sie "rechtlich nachteilhaft" ist, sie ist bereits dann unwirksam wenn sie dem Minderjährigen keinen Vorteil bringt.

Bringt ein Schenkungsversprechen dem Minderjährigen einen Vorteil?

Verfasst: 28.10.2008, 11:16
von Smilie
nö! m.E. eben nur Nachteile...

Verfasst: 28.10.2008, 11:18
von Tigra
kommt darauf an -eigtl ist eine schenkung ein vorteil - wenn sie nicht mit rechten und pflichten verbunden ist (z. b. Moped, Hund etc.)

Verfasst: 28.10.2008, 11:19
von rosa
Bringt ein Schenkungsversprechen dem Minderjährigen einen Vorteil?
nein, KEINEN vorteil

also --> schenkung nichtig!

Verfasst: 28.10.2008, 11:19
von rosa
kommt darauf an -eigtl ist eine schenkung ein vorteil - wenn sie nicht mit rechten und pflichten verbunden ist (z. b. Moped, Hund etc.)
tigra, seitens des sohnes!!!

Verfasst: 28.10.2008, 11:21
von Smilie
@ Tigra - aber für den Sohn ist doch der "Verlust" des Eigentums am Player ein rechtlicher Nachteil..

Verfasst: 28.10.2008, 11:23
von Tigra
jap - ich habs kappppiiiert : SORRY!