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rosa
#21
28.10.2008, 10:45
Das Schenkungsversprechen an sich dürfte m.E. wirksam sein - hat ja keinen rechtlichen Nachteil oder?
warum denn? nein
der sohn hat einen nachteil. er verliert doch den cd player oder steh ich jetzt auf em schlauch?
oh man wir drehen uns ganz schön im kreis!
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Tigra
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#22
28.10.2008, 10:56
sie meinte keinen nachteil für den beschenkten -
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Smilie
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#23
28.10.2008, 10:56
aber das Eigentum würde er doch erst im Erfüllungsgeschäft - der Übergabe des Players - verlieren und nicht im Verpflichtungsgeschäft.
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Mr.Black
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#24
28.10.2008, 11:13
Schaut Euch den § 107 BGB nochmal genau an:
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Da fällt schon mal auf, dass eine Willenserklärung nicht nur dann nichtig sein soll, wenn sie "rechtlich nachteilhaft" ist, sie ist bereits dann unwirksam wenn sie dem Minderjährigen keinen Vorteil bringt.
Bringt ein Schenkungsversprechen dem Minderjährigen einen Vorteil?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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#25
28.10.2008, 11:16
nö! m.E. eben nur Nachteile...
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Tigra
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#26
28.10.2008, 11:18
kommt darauf an -eigtl ist eine schenkung ein vorteil - wenn sie nicht mit rechten und pflichten verbunden ist (z. b. Moped, Hund etc.)
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rosa
#27
28.10.2008, 11:19
Bringt ein Schenkungsversprechen dem Minderjährigen einen Vorteil?
nein, KEINEN vorteil
also --> schenkung nichtig!
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rosa
#28
28.10.2008, 11:19
kommt darauf an -eigtl ist eine schenkung ein vorteil - wenn sie nicht mit rechten und pflichten verbunden ist (z. b. Moped, Hund etc.)
tigra, seitens des sohnes!!!
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#29
28.10.2008, 11:21
@ Tigra - aber für den Sohn ist doch der "Verlust" des Eigentums am Player ein rechtlicher Nachteil..
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Tigra
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#30
28.10.2008, 11:23
jap - ich habs kappppiiiert : SORRY!
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