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Verfasst: 08.09.2008, 15:50
von Mr.Black
Wann liegt denn ein Eigenschaftsirrtum vor?

Verfasst: 08.09.2008, 16:07
von butterflybabe
Ein Eigenschaftsirrtum liegt dann vor, wenn sowohl die Erklärung als auch der Wille übereinstimmen. Der Erklärende ist sich über die Erklärung bewusst und dies ist auch sein Wille, genau diese Erklärung abzugeben.

Verfasst: 08.09.2008, 16:09
von Suse
Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Käufer oder Verkäufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist (§ 119 Abs. 2 BGB).

Dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung, was dann nach § 142 BGB zur Nichtigkeit der Willenserklärung von Anfang an führt.

Wert und Preis der Sache sind kein Eigenschaftsmerkmal.

Verfasst: 08.09.2008, 16:10
von Suse
butterflybabe hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt dann vor, wenn sowohl die Erklärung als auch der Wille übereinstimmen. Der Erklärende ist sich über die Erklärung bewusst und dies ist auch sein Wille, genau diese Erklärung abzugeben.
??? Wo ist denn da der Irrtum?

Verfasst: 08.09.2008, 16:13
von butterflybabe
??? Wo ist denn da der Irrtum?
Der Erklärende irrt über die Eigenschaft des Gegenstands.

Tschuldigung, hab ich vergessen ...

Verfasst: 08.09.2008, 16:15
von Mr.Black
Suse hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Käufer oder Verkäufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist (§ 119 Abs. 2 BGB). Dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung, was dann nach § 142 BGB zur Nichtigkeit der Willenserklärung von Anfang an führt.Wert und Preis der Sache sind kein Eigenschaftsmerkmal.
Liegt ein Eigenschaftsirrtum demnach vor, wenn Du einen Ring kaufst, von dem Du denkst er sei Massivgold, der aber in Wirklichkeit nur vergoldet ist?

Verfasst: 08.09.2008, 16:16
von Mr.Black
butterflybabe hat geschrieben:
??? Wo ist denn da der Irrtum?
Der Erklärende irrt über die Eigenschaft des Gegenstands.

Tschuldigung, hab ich vergessen ...
Was ist denn die "Eigenschaft" eines Gegenstandes?

Verfasst: 08.09.2008, 16:30
von butterflybabe
Was ist denn die "Eigenschaft" eines Gegenstandes?
Eigenschaften einer Sache sind alle natürlichen Beschaffenheiten, die unmittelbar mit dem Gegenstand zu tun haben.

Verfasst: 08.09.2008, 16:32
von Suse
Mr.Black hat geschrieben:
Suse hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Käufer oder Verkäufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist (§ 119 Abs. 2 BGB). Dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung, was dann nach § 142 BGB zur Nichtigkeit der Willenserklärung von Anfang an führt.Wert und Preis der Sache sind kein Eigenschaftsmerkmal.
Liegt ein Eigenschaftsirrtum demnach vor, wenn Du einen Ring kaufst, von dem Du denkst er sei Massivgold, der aber in Wirklichkeit nur vergoldet ist?
Nein, weil Wert und Preis ja keinen Eigenschaftsirrtum rechtfertigen. Hier könnte ich mich rechtfertigen mit Zustand des Rings, Alter des Rings, Verarbeitung etc?

Verfasst: 08.09.2008, 17:13
von Mr.Black
Das Material des Rings, also Gold oder nicht Gold stellt eine Eigenschaft dar, die bei Irrtum zur Anfechtung berechtigt. Diese Eigenschaft wirkt sich natürlich auf den Wert des Ringes aus, ist aber bei Irrtum zunächst Eigenschaftsirrrtum und nicht nur unbeachtlicher Wertirrtum