Verfasst: 08.09.2008, 15:50
Wann liegt denn ein Eigenschaftsirrtum vor?
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??? Wo ist denn da der Irrtum?butterflybabe hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt dann vor, wenn sowohl die Erklärung als auch der Wille übereinstimmen. Der Erklärende ist sich über die Erklärung bewusst und dies ist auch sein Wille, genau diese Erklärung abzugeben.
Der Erklärende irrt über die Eigenschaft des Gegenstands.??? Wo ist denn da der Irrtum?
Liegt ein Eigenschaftsirrtum demnach vor, wenn Du einen Ring kaufst, von dem Du denkst er sei Massivgold, der aber in Wirklichkeit nur vergoldet ist?Suse hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Käufer oder Verkäufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist (§ 119 Abs. 2 BGB). Dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung, was dann nach § 142 BGB zur Nichtigkeit der Willenserklärung von Anfang an führt.Wert und Preis der Sache sind kein Eigenschaftsmerkmal.
Was ist denn die "Eigenschaft" eines Gegenstandes?butterflybabe hat geschrieben:Der Erklärende irrt über die Eigenschaft des Gegenstands.??? Wo ist denn da der Irrtum?
Tschuldigung, hab ich vergessen ...
Eigenschaften einer Sache sind alle natürlichen Beschaffenheiten, die unmittelbar mit dem Gegenstand zu tun haben.Was ist denn die "Eigenschaft" eines Gegenstandes?
Nein, weil Wert und Preis ja keinen Eigenschaftsirrtum rechtfertigen. Hier könnte ich mich rechtfertigen mit Zustand des Rings, Alter des Rings, Verarbeitung etc?Mr.Black hat geschrieben:Liegt ein Eigenschaftsirrtum demnach vor, wenn Du einen Ring kaufst, von dem Du denkst er sei Massivgold, der aber in Wirklichkeit nur vergoldet ist?Suse hat geschrieben:Ein Eigenschaftsirrtum liegt vor, wenn sich der Käufer oder Verkäufer über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache irrt, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist (§ 119 Abs. 2 BGB). Dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung, was dann nach § 142 BGB zur Nichtigkeit der Willenserklärung von Anfang an führt.Wert und Preis der Sache sind kein Eigenschaftsmerkmal.