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Verfasst: 17.09.2008, 14:31
von Curry
Kann er nicht auch gem. § 439 I BGB die Lieferung eines mangelfreien Wagens verlangen. Der Wertverlust des Neuwagens wäre doch enorm hoch bei einer Neulackierung.

Verfasst: 17.09.2008, 14:37
von Smilie
ich verweise nochmal auf meine Beiträge 5 # 7 - dieses Mal hab ich mich wenigstens nicht so blamiert...

Verfasst: 17.09.2008, 14:38
von Mr.Black
Smilie hat geschrieben:Als Nacherfüllung nach 439 kommt aber auch die Lieferung einer mangelfreien Sache in Betracht - der Käufer hat also die Wahl zwischen Beseitigung und Lieferung.
Curry hat geschrieben:Kann er nicht auch gem. § 439 I BGB die Lieferung eines mangelfreien Wagens verlangen. Der Wertverlust des Neuwagens wäre doch enorm hoch bei einer Neulackierung.
Ja kann er, und das wäre auch eine gute Lösung.

Was tun wir, wenn der Verkäufer gegen den Nacherfüllungsanspruch § 439 Abs. 1 BGB einwendet, die Nacherfüllung sei ihm aus Kostengründen nicht zumutbar (§ 439 Abs. 3 BGB) die Kosten für einen Z3 in dieser Farbe seien mittlerweile gestiegen.

Verfasst: 17.09.2008, 14:38
von Tigra
dann muss er ein neues fzg. herbringen wenn er nach 439 ablehnt!

Verfasst: 17.09.2008, 14:40
von Suse
Tigra hat geschrieben:dann muss er ein neues fzg. herbringen wenn er nach 439 ablehnt!
:dafuer

Verfasst: 17.09.2008, 14:41
von Mr.Black
Tigra hat geschrieben:dann muss er ein neues fzg. herbringen wenn er nach 439 ablehnt!
Er lehnt ja gerade die Lieferung eines neuen Fahrzeuges unter Berufung auf § 439 Abs. 3 ab.

Verfasst: 17.09.2008, 14:43
von Smilie
gegen den Nacherfüllungsanspruch § 439 Abs. 1 BGB einwendet,
gegen welchen denn? Neubeschaffung?

Dann Rücktritt vom KV - weil Verkäufer verpflichtet ist, Mangelfreie Ware zu übergeben. Das liegt hier nicht vor, wenn nicht nachgebessert oder neu geliefert werden kann.

Verfasst: 17.09.2008, 14:44
von Curry
Dem Käufer ist die angebotene Nacherfüllung nicht zuzumuten und er kann deshalb gem. § 440 BGB vom Vertrag zurücktreten und evtl. Schadenersatz verlangen.

Verfasst: 17.09.2008, 14:52
von Tigra
@ mr. black: hast du die konkrete lösung parat?
wird die dann hier eingestellt?
ehrlich gesagt bin ich grad etwas ratlos. ich spreche jetz so aus der praxis...
gutachten müsste m. e. erstmal der Mdt. selbst zahlen bzw. seine RSV er ist ja in der beweislast das schlecht lackiert wurde...

Verfasst: 17.09.2008, 14:52
von Mr.Black
Wir haben Rücktritt im Angebot und Schadenersatz.

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