Hallo alle zusammen!
Ich knabbere immernoch an einem Beispiel im Erbrecht, macht mich ganz kirre - vielleicht kann jemand meinen Denkfehler auflösen ...
Das Beispiel ist auf S. 19.7 ganz unten für den Fall, dass der Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer ist. Da heißt es, A hinterlässt Frau und ein Kind, und der Frau ist ein Vermächtnis ausgesetzt. Der "große" Pflichtteil für sie beträgt angeblich 1/4. Das peil ich irgendwie nicht: Der große Pflichtteil ist doch - wie es auch dadrüber im Skript steht - der Pflichtteil aus § 1931, also 1/4, PLUS die Erhöhung aus § 1371 I, also nochmal 1/4, macht insgesamt 1/2.
Versteht jemand, wie die in dem Beispiel auf insgesamt 1/4 kommen?
Wäre für Hilfe sehr dankbar!!!
Tschö mit ö
Erbrecht Pflichtteilsanspruch, Beispiel KE 1 S. 19.7
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- Registriert: 15.12.2008, 14:10
Die Hälfte (Pflichtteil) von 1/2 ist halt 1/4.
*klatsch* manchmal hat man echt n Brett vorm kopf. Danke! kaum zu glauben, dass ich seit Ewigkeiten über diese Aufgabe nachdenke und es nicht gemerkt hab ...
Danke! *schämendverkrümel*
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