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Hab zB rausgefunden, dass "Herausgabe" i.S.d. 812 ff. sich sowohl durch Übereignung, Abtretung usw. vollführen kann. Es geht also nicht ums umgangsprachliche Geben
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Solltest Du aber.Curry hat geschrieben:Na das ist ja gut zu wissen. Ich arbeite so gut wie gar nicht mit dem Kommentar. Hm...
wieso Prüfung 816? A ist doch Eigentümer mithin nicht Nichtberechtigter. Hast du das wirklich mit reingenommen?Ich hab gestern (und eben) auch wieder versucht, das ordentlich zu formulieren und zum Abschluss zu bringen und frage mich, ob man nicht bei 3 tatsächlich alle Ansprüche prüfen muss...
812 I
816
bla bla
985
Auf § 812 2 (Nichtleistungsk.) komme ich irgendwie nicht.. A ist doch Eigentümer geworden, wenn ich das bereits feststellte, wieso dann nochmal umschwenken.. komme da nicht mit? Klar lieber Prüfung zuviel als zu wenig, aber das verstehe ich nicht.. Vielleicht noch mal für die Begriffsstutzigen unter uns (mich)2. NICHTleistungskondiktion ("in sonstiger Weise auf dessen Kosten") ... der wäre meiner Meinung nach sehr wohl zu prüfen.
(Bsp: wie in unserer EA - nur, dass A kein Eigentümer geworden ist.
Würde bedeuten, dass Händler noch Eigentümer ist. B wird in sonstiger Weise direkt aus dem Vermögen des H bereichert zB durch die Schenkung)
Ich hab grad irgendwo gelesen, dass immer erst die dinglichen Herausgabeansprüche geprüft werden (Eigentum, Besitz usw).
Dann die bereicherungsrechtlichen.
Hab zB rausgefunden, dass "Herausgabe" i.S.d. 812 ff. sich sowohl durch Übereignung, Abtretung usw. vollführen kann. Es geht also nicht ums umgangsprachliche Geben
Kanzlei... muss morgen mal gucken.. haben mindestens zwei... so nen roten und einen über 6 bände... in grau - glaub ichStine, hast Du Dir nen Kommentar gekauft oder leihst Du immer die aus der Kanzlei?
816 II??wieso Prüfung 816? A ist doch Eigentümer mithin nicht Nichtberechtigter. Hast du das wirklich mit reingenommen?
Ich melde mich später noch mal.. hab grad bisschen Kreislaufprobs... Örgs..Auf § 812 2 (Nichtleistungsk.) komme ich irgendwie nicht.. A ist doch Eigentümer geworden, wenn ich das bereits feststellte, wieso dann nochmal umschwenken.. komme da nicht mit? Klar lieber Prüfung zuviel als zu wenig, aber das verstehe ich nicht.. Vielleicht noch mal für die Begriffsstutzigen unter uns (mich
Also fangen wir mal damit an...Auf § 812 2 (Nichtleistungsk.) komme ich irgendwie nicht.. A ist doch Eigentümer geworden, wenn ich das bereits feststellte, wieso dann nochmal umschwenken.. komme da nicht mit?