EA I - Ideen und Gedanken

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rosa

#161

04.11.2008, 12:05

Alternativ kann er auch nur das Eigentum an den Händler zurückgeben und den Anspruch auf Besitzerlangung abtreten. (§ 931 BGB).
--> Nr. 4 :)
lilly1232
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#162

04.11.2008, 14:04

@ Mr. Black: Du bist wirklich eine echte Bereicherung (wo man auch wieder beim Thema ist... :-) )für dieses Forum. Danke für diesen vielen tollen Beiträge, echt ma jetzt ey! Danke!
StineP

#163

04.11.2008, 14:21

Danke, Mr. Black. Du hast mein fehlendes Puzzlestück echt eingesetzt.

Was mich so nervt: Hab gestern vier geschlagene Stunden im Kommentar geblättert... bin auf ne Lösung gekommen... wie du sie auch hast.

Heut morgen noch mal Brainstorming mit Chef, den ich gestern dasselbe gefragt habe. Er meint: Bereicherung nicht herausgeben können meint eben, dass er die sache nicht herausgeben kann.
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Mr.Black
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#164

04.11.2008, 14:38

Schön wenn es Euch hilft. Als Student in den ersten Semestern ging es mir wie Euch. Das BGB war voller Fragezeichen. Aber wenn man dranbleibt fällt nach und nach der Groschen.

Also, nur Mut und weiter so.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
rosa

#165

04.11.2008, 14:41

Das BGB war voller Fragezeichen
oh jaaaa!!!!
aber ganz ehrlich, wir befassen uns ja jetzt gerade auch nur mit einem teil des BGB, ich glaube GANZ kann man da nie durch steigen... :(
StineP

#166

04.11.2008, 14:45

Das stimmt wohl. Ich merke aber selbst schon ne Steigerung *lach... wir hatten hier mal ein Thema, da ging es auch um Schenkung und Kauf... wenn ich mir da meine Antwort ansehe, könnt ich mich beeumeln ;)

Ich hoffe, das hört sich jetzt nicht komisch an, aber ich find BGB gar nicht mehr so schlimm wie früher. Und irgendwie ist auch alles logisch. (wenn man die richtigen Kurven bekommt und die richtigen Fragen an den richtigen Stellen stellt ;) ) Nur darf man NIEMALS die Chefs fragen und NIEMALS auf die hören!! Hört ihr?? NIEMALS ;)
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Curry
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#167

04.11.2008, 14:48

Und vor allem sollte man BGB leicht gemacht nicht lesen. Ich finde das Buch mittlerweile so anstrengend und verwirrend. Ätzend, als ich es noch nicht gelesen habe, dachte ich, ich hätte das BGB in etwa verstanden.
Curry

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lilly1232
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#168

04.11.2008, 14:48

Nur darf man NIEMALS die Chefs fragen und NIEMALS auf die hören!! Hört ihr?? NIEMALS
Oh ja, weise Worte :-)
rosa

#169

04.11.2008, 14:50

Und irgendwie ist auch alles logisch
boa echt, nee das find ich nich, also ICH würds einfacher schreiben *lach*
Nur darf man NIEMALS die Chefs fragen und NIEMALS auf die hören!! Hört ihr?? NIEMALS
hach das hab ich auch versucht, als ich meine frage(kette) dann fertig gestellt hab, wurde er ganz bleich, hat auf die uhr geguckt und gesagt "termine termine" --> KEINE AHNUNG lol
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Curry
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#170

04.11.2008, 14:53

hach das hab ich auch versucht, als ich meine frage(kette) dann fertig gestellt hab, wurde er ganz bleich, hat auf die uhr geguckt und gesagt "termine termine" --> KEINE AHNUNG lol

:lolaway Also meiner hat mir letztens eigentlich ganz gut was erklärt. Ihn werd ich auch auf jeden Fall weiter fragen.
Curry

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