Forderungsanmeldung mit 3 VBs, Zinsen?

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Kotori
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#1

29.08.2010, 11:44

Guten Morgen an alle!
Ich steh da grad vor einer kniffligen Aufgabe, ich bin Berufsanfänger und soll eine Forderungsanmeldung machen. Schön und gut. Ich hab in meiner Akte drei Titel, alles VBs. Einer aus 2000, einer aus 2002 und einer aus 2004. Nach langem hin und her sind jetzt die drei Forderungskonten aktuell. Jedoch taucht hier mein erstes Problem auf.
Die Nebenforderungen, die in den alten VBs unter Hauptforderungen stehen, wurden einmal als Hauptforderung und einmal als verzinsliche Kosten eingebucht. Was stimmt denn da nun bzw. wo kann ich nachlesen, wo so was eingebucht werden muss? Es handelt sich dabei um EMA-Kosten.
So wäre das geklärt, bleibt mein Problem mit den Zinsen. Die Hauptforderung brauch ich ja nur aus dem FoKo abschreiben, aber mit den Zinsen... sind da die 5% + der aktuelle Satz gemeint? Da der älteste VB von 2000 ist würde ich ja gar nicht fertig werden mit dem Eintragen von den Zinssätzen oder wollen die nur die 5 % hören? Aber da müsste ich dann die Zinsen mit Hand ausrechnen, oder? Die aus dem Foko sind ja nicht immer 5 %.... :roll: Und noch ein Problem (ich machs wahrscheinlich schwieriger als es ist... :oops: ) aber bei dem VB aus 2000 steht nicht 5 % sondern 4 % drin... und nun? Ich bin total verwirrt und mag nicht mehr...
Und das letzte Problem: die Kosten... was muss da alles rein? Verzinsliche und unverzinsliche Kosten, wie sie im VB ausgewiesen sind?
Fragen über Fragen, aber vielleicht findet sich ja ein kluger Kopf der mir da helfen kann :lol:

thx
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Maeva
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#2

29.08.2010, 13:53

Mit welchem Programm arbeitest du denn?
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Kotori
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#3

29.08.2010, 14:02

AnNoTex... nicht das bekannteste... ausfüllen tu ich die Forderungsanmeldung ja mit Hand
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Maeva
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#4

29.08.2010, 14:19

Ok, das Programm kenn ich nun leider nicht. Aber du kannst dort doch auch sicher die drei VB`s in eine Forderungsaufstellung machen. Die Hauptforderung sollte Hauptforderung. RA-Kosten sind für mich festgesetze Kosten (Nebenforderung) genauso wie EMA etc. Die Nebenforderung aus dem VB kann man ab Erlass des VB verzinsen (so wie es im VB unten irgendwo steht). Bei alten VB`s sind das glaube nur 4 %.

Wenn dein Programm nicht viel hergibt, dann kannst du auch unter http://www.basiszinssatz.info" target="blank die Zinsen bis zum Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dort ausrechnen.

Ich hoffe, meine verwirrenden Sätze konnten dir ein wenig helfen...

:kaffee
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#5

29.08.2010, 14:25

wenn die VBs nicht so alt wären, hätte ich die auch in ein FoKo gebucht, aber die 3 sind schon angelegt. und eins ist fast abbezahlt. ich mach ungern drei HF in eins... nur das mit den zinsen verstehe ich eben nicht. momentan sinds doch 5 + 0,12... müsste ich da jetzt in die Anmeldung 5,12 schreiben oder was? der ändert sich ja 1/2jährlich... das ist mein problem...
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Maeva
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#6

29.08.2010, 14:32

Nein, du schreibst einfach nur 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, das reicht. Mach ich auch immer so. Wurde noch nie beanstandet.


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#7

29.08.2010, 14:35

ok gut, aber ich nehm die Zinsen die mir das FoKo ausgerechnet hat?
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#8

29.08.2010, 14:41

Genau, aber nur die bis zum Tag der Eröffnung des Inso-Verfahrens.
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#9

30.08.2010, 13:28

Bitte die Zinsen nur bis einen Tag vor IE berechnen!
Gina

#10

30.08.2010, 13:36

Und eventuell verjährte Zinsen drin lassen. Verjährungseinrede muss erst erhoben werden.

Für jeden VB am Besten aufschlüsseln nach Hauptforderung, Kosten (und zwar alle! ob verzinslich, unverzinslich oder Nebenforderung) und Zinsen (addiert von HF und verzinslichen Kosten).

Also
VB 1: HF 6.000 €, Kosten 350 €, Zinsen 200 €
VB 2: HF 4.000 €, Kosten 180 €, Zinsen 110 €
VB 3: HF 3.000 €, Kosten 150 €, Zinsen 210 €

Alle Belege beifügen nicht vergessen! Die Kosten müssen auch tatsächlich ersichtlich sein aus den Unterlagen. Wenn die Summe nicht belegt ist, wird´s (vorläufig) bestritten.
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