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Anrech. d. Berufserfahrung w. RA-fachwirtstudiums möglich?

Verfasst: 04.11.2006, 18:41
von Krümel
Hi, bin neu. Würd mich gerne vorstellen.

Also, ich bin 20 Jahre alt und neu hier im Forum. Habe nächsten Monat meine Abschlußprüfung und würde gerne, möglichst früh, das Studium zur Rechtsfachwirtin beginnen. Meine Fragen:

1. Ist es wirklich möglich, nun auch bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf das Studium zu absolvieren?

und 2. ist die Anrechnung der Berufserfahrung während des Studiums auch in NRW möglich?

Wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke.

Ach ja, ich suche jetzt schon den ganzen Tag nach so nem schönen Bild wie ihr das alle habt. Alle Bilder sind zu groß oder haben das falsche Format vieleicht gibt es ja hier nen Geheimtipp?! :oops:

Verfasst: 04.11.2006, 20:56
von wifey
Hallo Krümel,

na dann erst mal ein herzliches Willkommen hier!! :blumen
Was Deine Fragen betrifft, kann ich leider nix zu sagen, außer, dass ich wahrscheinlich direkt in Düsseldorf bei der RAK anrufen und nachfragen würde.

Was die Bildchen betrifft: guck Dir ein schönes Bildchen aus und versuche dann, es Größenmäßig anzupassen (mit nem Foto-Editor). Da wir hier ein spezielles Programm dafür haben, kann ich Dir leider mit den allg. üblichen Programmen nicht weiterhelfen :-(

Re: Anrech. d. Berufserfahrung w. RA-fachwirtstudiums möglic

Verfasst: 04.11.2006, 22:14
von na
Krümel, ich denke auch, Du solltest einfach mal bei der RAK Düsseldorf anrufen und Dich erkundigen. Wobei es mich schon wundern würde, wenn die RAK das Studium durchführt, ich dachte die RAKs nehmen nur die Prüfung ab.

Und was meinst Du mit Anrechnung der Berufserfahrung? Wo willst Du die anrechnen? Bei dem TFH-Fernstudium (Berlin) ist es so, dass Du mind. ein halbes Jahr schon Berufserfahrung haben musst, denn bis zur Prüfung vor der RAK brauchst Du 2 Jahre Berufserfahrung. Du musst also die ganze Zeit neben dem Studium fleißig Berufserfahrung sammeln.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück für Alles!

Verfasst: 05.11.2006, 00:29
von Gofi
@na

nö, die RAK (also zumindest RAK Hamm) nehmen nicht nur die Prüfung ab. Die Fortbildung lief komplett über die Kammer.

Gruß Fiona :wink:

Verfasst: 05.11.2006, 11:49
von Krümel
Danke für eure Antworten!

Ich hatte mich bereits schon einmal mit der Ra-Kammer D´dorf in Verbindung gesetzt um zu erfahren, ob es auch möglich ist das Studium zu beginnen obwohl die zweijährige Berufserfahrung noch nicht vorhanden ist. Leider bekam ich darauf nur das übliche Informationsmaterial zu geschickt.

Aber ich werde es mal telefonisch versuchen, da ist ja so einiges leichtet also danke noch mal und auch für eure nette Begrüßung

:pcwink