TFH Berlin: Fernstudium Rechtsfachwirt

In diesen Bereich gehören Fragen und Themen, die in irgendeiner Form mit bestimmten Anbietern von Rechtsfachwirt-Seminaren zusammenhängen, und auch ortsbezogene RFW-Themen.
Gast

#41

11.09.2006, 20:08

@MeinStern
Na klar :daumen

Deine Kollegin macht das nur der Ausbildung wegen?

Gruß
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Annile
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#42

11.09.2006, 20:08

Na ja.. gut wenn man sich richtig mit befassen darf dann geht das.. Ich durfte immer nur Tabelle anlegen, Forderungen prüfen, Gläubiger anschreiben, den ganzen Kladaradotsch - außer die Gutachten schreiben ...

Besonders lustig isses wenn man an 500 Gläubiger 0,22 Cent überweisen darf *grml*
Es Annile :hurra
Gast

#43

11.09.2006, 20:09

@Gina
Hab mal bei STP nachgeschaut, ich finde da nichts unter der Bezeichnung Inso-Sachbearbeiter, hast Du da vielleicht noch nen Tipp für mich, wo ich noch nachschauen könnte? Vielen Dank!

Gruß
Gast

#44

11.09.2006, 20:11

Also Ihre Ambitionen kenne ich nicht ganz genau, aber ich denke sie hat eben was Neues machen wollen.

Zudem ist es bei uns auch so, dass die guten Angestellten auch die Zwischenberichte und Abschlussberichte in den Insos schreiben, zumindest in den Verbraucherverfahren. In den Regelverfahren machen Sie das zum Großteil nur als Entwurf.

Das mit dem Gläubigern kennen wir auch, hatten erst letztens eine Inso mit knapp 2000 Gläubigern, die haben echt witzige Beträge bekommen....
hummel21
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#45

01.11.2006, 16:59

Hallo, ich bin noch ganz neu hier und würde gerne mal wissen, ab wann man das fernstudim beginnen kann???Ich bin zur zeit noch in der ausbildung, will aber verkürzen. auch wenn das meinen chefs nicht passt. bin zur neit nämlich mit 5 Anwälten alleine und das kann ganz schön stressig sein....

Kann ich das Fernstudium auch schon während der ausbildung beginnen oder erst danach????

und an die die schon etwas dabei sind, ist es sehr schwer???

lg
Märry

#46

02.11.2006, 18:35

Erstmal: RESPEKT!! Mit 5 Anwälten alleine?! :shock:
Ich bin jetzt im 3. Semester des Studiums und muß sagen, daß es ziemlich viel Stoff ist, den man lernen muß. Zeit mußte auch ganz schön reinstecken.
Aber ich denke, es lohnt sich auf jeden Fall.

Voraussetzung zum Beginn des Studiums ist 1/2 Jahr Berufserfahrung, zur Kammerprüfung sind es 2 Jahre. Ich glaub, da mußt du noch ein bißchen warten, wenn ich jetzt richtig gerechnet habe :-)
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Annile
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#47

02.11.2006, 19:02

Ui du hast ja viel vor.. wirst du denn übernommen von deiner Kanzlei?

Ich würde dir anraten nach der Ausbildung erst ein Jahr Berufserfahrung zu sammeln und dann erst im Oktober zu beginnen.

So hab ichs auch gemacht. Und im Übringen, ja, es ist schwer... ;-)
Es Annile :hurra
hummel21
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#48

06.11.2006, 15:26

Ja ich werde übernommen und das freut mich auch sehr. ich bin noch in der ausbildung und will vorziehen, das heißt ich werde nächstes Jahr im November bei abschlussprüfung haben und dann paar Monate später die mündliche. ich hoffe das geht alles gut und ich habe zeit zum lernen... ich stehe aber noch so etwas im zwiespalt wegen dem vorziehen. Auf der einen Seite will ich es, aber da ich ja eh übernommen werden, kann ich das halbe Jahr eigentlich noch ranhängen und muss mir nicht soviel alleine erarbeiten....was würdet ihr sagen????????

Und zur Frage zu kommen, ob ich noch lerne hat sich damit beantwortet.

LG
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Annile
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#49

06.11.2006, 18:52

D. h. du hast im November 2007 Abschlussprüfung. Dann kannst du, gegebenenfalls du würdest das Studium über die TFH Berlin machen eh erst im Oktober 2008 beginnen. Vorher wirste nicht zugelassen werden.
Es Annile :hurra
na

#50

07.11.2006, 22:58

Hummel21, ob Du die Ausbildung verkürzt machst oder nicht, kannst nur Du entscheiden.

Positiv ist, dass Du dann früher mehr Geld verdienst.

Negativ ist, dass Du richtig viel und schnell lernen musst.
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