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Verfasst: 27.02.2008, 20:24
von *jiris*
Darf man denn bei der Abschlussprüfung z.B. den Schönfelder benutzen?

Verfasst: 28.02.2008, 07:10
von Janin
natürlich darf man bei der abschlussprüfung den schönfelder benutzen

Verfasst: 28.02.2008, 12:09
von *jiris*
Vielen Dank für die Info :D

Verfasst: 25.03.2008, 13:02
von *jiris*
Wie lange dauert es denn ungefähr, bis man eine Anmeldebestätigung von der RAK bekommt? Danke & LG

Verfasst: 25.03.2008, 13:24
von sunshine24
keine Ahnung, ich warte auch noch auf ein Schreiben von der Kammer, ob ich genommen wurde oder nicht --> Lehrgang ist ja schon ausgebucht steht im Internet, darüber haben wir letztens erst "diskutiert"

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=15056&highlight=

Verfasst: 25.04.2008, 16:25
von wöhli1980
Hallo,

weiß jemand, ob man für die Prüfung den Schönfelder nehmen muss?

Ich habe nämlich Novus die Gesetzessammlung. Ist die hierfür auch geeignet.

Gruß Michael

Verfasst: 25.04.2008, 16:28
von jenniver
Ich denke schon. Schließlich sind alle Gesetzessammlungen erlaubt, die nicht kommentiert sind.

Verfasst: 13.06.2009, 17:36
von doxy123
[font=Comic Sans MS]Juhu, heute habe ich erfolgreich den Lehrgang mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen und darf mich jetzt auch gepr. Rechtsfachwirtin schimpfen!!! [/font]
:sekt

Verfasst: 14.06.2009, 12:04
von Kessi72
Hi doxy,

Glückwunsch!!!! Freut mich, dass es bei Dir auch geklappt hat!!!

Wir sehen uns am 3.7.!!! Kommst Du mit Begleitung?

LG K.

Verfasst: 14.06.2009, 13:00
von doxy123
Hi Kessi,

danke! Die anderen haben es auch alle geschafft!!!

Ja, ich nehme meinen Freund mit. Jetzt muss ich nur noch das Geld an die RAK überweisen. Damit wollte ich warten, bis ich sicher weiß, dass ich bestanden hab.

Dann bis zur Abschlussfeier!

LG :D