Seite 7 von 7

Verfasst: 16.02.2009, 16:51
von frischen79
danköö :sturz (lass mir doch keine steine in den weg legen:D)

Verfasst: 02.03.2009, 12:39
von frischen79
hallo, insbesondere reno85,

habe letzte wochen mit sehr viel überzeugungskraft den bildungscheck bekommen. da haben die mir tatsächlich immernoch erzählt, dass ich meisterbafög bekommen kann und ich den nicht bekomme usw...ich musste echt (freundlich) kämpfen...


tja, nun hab ich also den bildungsscheck. viel zu spät leider. denn ich rief gerade bei der kammer an und dort wurde mir mit bedauern mitgeteilt, dass dieser nicht mehr angenommen wird, respektive werden kann. leider schon das bestätigungsschreiben raus etc....sowas blödes aber auch, alles für die katz....:frust

muss an dieser stelle auch mal ein wenig frust loswerden, denn ich wurde einmal am telefon einfach abgewimmelt von dieser blöden bildungsscheck-stelle, dann hab ich eine andere hier in essen (haben zwei) angerufen und mir einfach einen termin geben lassen und das meisterbafög -gequassel von der tante am telefon einfach ignoriert bzw. gesagt, ich bekäme kein meisterbafög, das hätte ich bereits geprüft. dann habe ich einen termin fast vier wochen später bekommen und war letzte woche donnerstag da und musste wieder lang und breit überzeugungsarbeit leisten. :streit vorallem dieses meisterbafög-argument wurde wieder gebracht und hat mich echt aufgeregt. von der kammer wurde mir gerade gesagt, es dürfte eigentlich kein problem sein, den bildungscheck zu bekommen - bin ich wohl eine ausnahme.

reno85, du hast mir mal geschrieben, die kammer würde die schecks evtl. nachträglich noch annehmen. wie bist du zu dieser überzeugung gekommen? hast du deinen selbst nachgereicht?

LG

Verfasst: 02.03.2009, 13:42
von Reno85
frischen79, siehe PN

Verfasst: 02.03.2009, 14:11
von frischen79
Hinter dem Bildungscheck ist ein Infopapier für den Weiterbildungsanbieter angeheftet, auf dem steht, dass "die Erstattung des Bildungssckecks ausgeschlossen ist, wenn..."

(ich verkürze das jetzt mal)
- der Bildungsscheck nach der auf dem Scheck notierten Frist eingereicht wird.
(...)
- bereits vor der Austtellung einen Kursbuchung oder Anzahlung vorgenommen wurde
- bei Einreichung des Schecks (Kursbuchung) das gesamte Kursentgelt entrichtet wurde.


Das wars dann wohl...

Bis Bald ;)