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Verfasst: 28.01.2008, 13:02
von Catwoman1703
Ist auf jeden Fall nicht verkehrt es dem Chef zu sagen, schließlich brauchst du ja auch Urlaub für die Präsenzphasen. Wenns da mal zu Problemen kommen sollte, dann weiß er wenigstens im Vorfeld Bescheid und fühlt sich nicht hintergangen. Meine Kolleginnen wissen es auch und sind beide dafür dass ich des mache. Habe auch allen gleich gesagt, dass ich des selbst zahlen und meinen Urlaub dafür opfern werde, so ist niemand im Nachteil.

Leider denken aber viele so, dass es doch bequemer ist, sich von einem Mann durchfüttern zu lassen. Naja, man bzw. Frau muss eben selber wissen was sie tut. Ich denke, es macht sich auf jeden Fall eines Tages bezahlt, wenn man sich weiterbildet.

Verfasst: 28.01.2008, 13:38
von *Butterfly_83*
Verstehen kann ich es auch nicht...

Freu ich schon so richtig auf die Fortbildung, kann es kaum erwarten, aber dann erinnere ich mich wieder dran, dass es noch neun Monate dauert... Schade das es noch nicht früher geht, aber so kann ich meine freie Zeit jetzt noch genießen, denn ab Oktober heißt es dann wieder lernen, lernen und nochmals lernen. Aber gerade das fehlt mir ja :)

Verfasst: 28.01.2008, 13:44
von Catwoman1703
Wenn du dich rechtzeitig anmeldest und die erste Rate bezahlt hast bekommst du schon im August den Ordner zugeschickt und du kannst schon mal loslegen. Evlt. auch gleich schon mal die Bücher besorgen: Schönfelder und ZPO-Kommentar brauchst auf jeden Fall.

Verfasst: 28.01.2008, 22:36
von *Butterfly_83*
@Catwoman703: Nochmal wegen der Geburtsurkunde. Ich war heute bei meinen Eltern. Die haben in ihrem Stammbuch eine Geburtsurkunde drin, reicht das aus oder muss extra eine beantragt werden? Die Zeugnisse vom Arbeitgeber nach der Ausbildung (war zwischen der Ausbildung und meinem jetzigen Arbeitsgeber noch bei einer anderen Kanzlei) muss man auch beifügen oder?

Verfasst: 28.01.2008, 22:54
von India
Butterfly_83: ich hab mir das aus der Internet-Seite der TFH-Berlin gedruckt, ausgefüllt und per Fax erst einmal hingesandt. Danach hab ich das Abschluss-Zeugnis und die Bestätigung vom Arbeitgeber per Post hingesandt. Alles weitere lief wie von selbst.

Falls du dich schon vorher mal ein bisschen Schlau machen willst, lass es mich wissen. Ich schick dir dann mal ein Beispiel der TFH, wie es laufen sollte - im besten Falle.

Verfasst: 29.01.2008, 07:24
von StineP
Bescheinigung vom Arbeitgeber?? HUCH!!

Verfasst: 29.01.2008, 08:06
von butterflybabe
Wenn du dich rechtzeitig anmeldest und die erste Rate bezahlt hast bekommst du schon im August den Ordner zugeschickt und du kannst schon mal loslegen.
Leider nicht so ganz. Das "Gerücht" ist zwar weitverbreitet, stimmt aber halt leider nicht ganz.

Du bekommst von den 5 Kurseinheiten eine davon gleich zugeschickt, der Ordner geht gleichzeitig an alle Studenten ca. Mitte September in Auslauf.
Nochmal wegen der Geburtsurkunde. Ich war heute bei meinen Eltern. Die haben in ihrem Stammbuch eine Geburtsurkunde drin, reicht das aus oder muss extra eine beantragt werden?

Ich hatte bei meiner Anmeldugn auch nicht mehr mitgeschickt. Bei mir war es sogar eine für "religiöse Zwecke". Es gab kein Problem.
Die Zeugnisse vom Arbeitgeber nach der Ausbildung (war zwischen der Ausbildung und meinem jetzigen Arbeitsgeber noch bei einer anderen Kanzlei) muss man auch beifügen oder?
Ich hab nur meinen "Gesellenbrief", also Teil auf dem steht, dass man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, mitgeschickt.

Eine Bestätigung meines Chefs habe ich nur dahingehend mitgeschickt, dass ich seit ... in einem unbefristeten ARbeitsverhältnis beschäftigt bin.

Verfasst: 29.01.2008, 08:20
von _steffi_
@butterflybabe
Könntest du mir nochmal zum mitschreiben sagen, was man mitschicken muss:

Geburtsurkunde
Gehilfenbrief
Bestätigung vom AG, das man mehr als 4 jahre Berufspraxis hat oder?

Danke

LG
Steffi

Verfasst: 29.01.2008, 08:38
von StineP
Mist, mist..... Hab doch letzte Woche schon das Gefühl gehabt, dass es mager ist, was ich da eingereicht hab. Zeugnis (bzw. Brief) und Geburtsurkunde... Menno.

Aber die melden sich ja sicher, wenn was fehlt =)

Verfasst: 29.01.2008, 08:57
von Catwoman1703
Hallo nochmal an alle!
Also ihr braucht halt euer Abschlusszeugnis bzw. den Wisch in dem drinsteht, dass ihr die Ausbildung erfolgreich geschafft habt. Kopien reichen da. Geburtsurkunde sollte schon Original bzw. Zweitschrift sein, die ihr beim zuständigen Standesamt kriegen könnt. Wenn ihr die aber wieder zurückbraucht, schickt denen einfach nen frankierten Rückumschlag mit und schreibt, dass ihr die wieder braucht, dann schichen sie sie euch zurück, hat ne Freundin so gemacht. Ansonsten steht aber alles auf der Homepage bzw. ihr bekommt von der TFH ein Formular zugeschickt mit dem ihr euch anmeldet. Wenn was fehlt, melden die sich sicherlich. Wenn ihr bereits diverse Arbeitszeugnisse vorzuweisen habt, dann brauchen die keine Bestätigung mehr vom Arbeitgeber. Gilt nur für die jenigen, die wohl gleich nach der Ausbildung loslegen wollen mit dem Rechtsfachwirt. Also keine Panik. Wenn ihr euch jetzt schon anmeldet, dann dürfte es kein Problem geben.
Ich hatte dann meinen ersten Ordner schon Ende August so dass ich bereits im September angefangen hab zu lernen. Denke die schicken die Ordner etappenweise los.