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Verfasst: 17.07.2007, 19:00
von Carmen1975
Das weiß ich nicht genau. Ich habe auch kein 1er Abschlusszeugnis.

Ich gehe davon aus, dass wichtig ist, eine ReNo-Ausbildung zu haben und wenn vielleicht nicht ein "normales" Zeugnis, dann vielleicht einige Jahre Berufserfahrung. Ich kann Dir nicht sagen, nach welchem Kriterium dann ausgewählt wird.

Wie es bei einer IHK-Fortbildung und Soldan oder so ist, weiß ich nicht. Ich kann nur von der RAK-Kammer sprechen.

Verfasst: 17.07.2007, 19:01
von stein
Wie viele Jahre Berufserfahrung hast du ?
Hast du durchgehend beim RA. gearbeitet ?
Welche Vorkenntnisse braucht man denn unbedingt für diesen Lehrgang.
Ich meine, um da überhaupt mitkommen zu können ?

Verfasst: 17.07.2007, 19:05
von charly03
Echt? Man(n)/Frau muss sich da so richtig bewerben? Na mal nicht schlecht zu wissen.. Ich dachte, man schickt da ne einfache Anmeldung hin und wenn genug Platz ist, bin ich dabei. :patsch Falsch gedacht..

Verfasst: 17.07.2007, 19:09
von Carmen1975
Ich habe 1991 meine Ausbildung angefangen, 1994 abgeschlossen. Ich war ständig als ReNo tätig, bis auf 1,5 Jahre, da war ich in einem Inkassobüro beschäftigt, danach wieder bei RA-Büro und seit 10 Jahren arbeite ich durchgehend in einem RA-Büro.

Also grob Überschlagen betrifft die Weiterbildung die Bereiche Kanzleiorganisation, RVG, Personalwirtschaft, Prozessrecht, ZV und materielles Recht.

Verfasst: 17.07.2007, 19:10
von stein
Tja, hab ich auch gedacht.
Gut, dass wir dieses Forum haben - gelle - !

Verfasst: 17.07.2007, 19:11
von Carmen1975
@Charly

Schau einfach auf der Homepage der RAK nach, bei der Du die Weiterbildung machen willst. Ich denke jede Kammer hat da so ihre Vorstellungen, was für Unterlagen sie benötigt ...... wie sie sich die Anmeldung vorstellt (Brief oder Formular ......)

Verfasst: 17.07.2007, 19:12
von stein
Welche Vorkenntnisse braucht man denn unbedingt für diesen Lehrgang.
Ich meine um überhaupt mitkommen zu können ?
Du hast meine Frage falsch verstanden !
Ich meinte doch (siehe oben)

Verfasst: 17.07.2007, 19:13
von Carmen1975
Man muss auch auf die Anmeldefrist achten.
Obwohl bei der einen Kammer war im februar alles ausgebucht, obwohl Anmeldeschluss Ende Mai war.

Verfasst: 17.07.2007, 19:16
von stein
Nein, ich meine doch, was muss man alles Können können, um diese Weiterbildung machen zu dürfen ?

Verfasst: 17.07.2007, 19:16
von Carmen1975
Also es heißt Abschlussprüfung ReNo, danach 2 Jarhe Berufserfahrung oder eine mindestens sechsjährige vergleichbare Berufspraxis oder wer anderweitig beweisen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen (Prüfungsanordnung)