Fortbildung Rechtsfachwirt an der TFH Berlin

In diesen Bereich gehören Fragen und Themen, die in irgendeiner Form mit bestimmten Anbietern von Rechtsfachwirt-Seminaren zusammenhängen, und auch ortsbezogene RFW-Themen.
rosa

#191

12.06.2008, 16:24

und dafür brauche ich 3 bestandene EAs um überhaupt für die Prüfungen zugelassen zu werden..
also wir hatten hier das thema doch erst kürzlich und da wurde gesagt, dass das studium NICHT voraussetzung für die Prüfung ist
Dina
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#192

12.06.2008, 16:24

ja mir gehts genauso, will auch alle 5 machen, aber die 5. hab ich mir auch noch nicht angeschaut.. Zu welcher Gruppe gehörst du denn? Du hast ja dann auch im Septbember Prüfungen oder? :)
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Catwoman1703
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#194

12.06.2008, 16:53

Dina hat geschrieben:ja mir gehts genauso, will auch alle 5 machen, aber die 5. hab ich mir auch noch nicht angeschaut.. Zu welcher Gruppe gehörst du denn? Du hast ja dann auch im Septbember Prüfungen oder? :)
Ich bin in Gruppe IV. Aber ich hab im September keine Prüfung sonder meine erste Präsenzphase und meine ersten Klausuren, die ja auch bestanden werden müssen.

Ich weiß auch noch gar nicht wann die nächsten Prüfungen in Berlin sind, die für mich zutreffen. Ich denke irgendwann nach der 2. Präsenzphase nächstes Jahr im März.

Wieso machst du dann im September schon Prüfung?? Des wär mir zu früh?
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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ciryll
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#195

12.06.2008, 17:12

hallo leidensgenossinnen :-)
ich will meine 3. seit tagen überarbeiten, damit sie nicht wieder per boten für viel geld zur tfh kommt...aber naja...wird wohl doch erst am wochenende was werden....

bin bei der 4. bei und musste feststellen, dass man da viel mehr schreiben kann un d suchen muss als ich vorher vermutet hatte....
gruseln tuts mir vor der 5.....

aber

einen schritte nach dem anderen...

na dann werde ich ja einige wiedersehen im september wie es scheint :-)

schönen (feier)abend :wippe
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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ciryll
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#196

12.06.2008, 17:14

noch was vergessen....also soweit ich mich ans lesen der prüfungsvorschriften erinnere sind von 7 einsendearbeiten 3oder 4 zu bestehen und von den beiden klausuren in der präsenzphase eine, sonst wird man zur prüfung nicht zugelassen....

vielleicht denke ich heute abend dran und such das zu hause raus und kann morgen genauen text reinstellen
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#197

12.06.2008, 17:15

@ciryll: So habe ich es auch in Erinnerung.
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Jeanette83
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#198

12.06.2008, 18:15

noch was vergessen....also soweit ich mich ans lesen der prüfungsvorschriften erinnere sind von 7 einsendearbeiten 3oder 4 zu bestehen und von den beiden klausuren in der präsenzphase eine, sonst wird man zur prüfung nicht zugelassen....
Ich misch mich jetzt einfach mal ein! ;-)
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, ist es völlig unerheblich, ob man das Studium bei der TFH bestanden hat oder nicht.
Die TFH stellt einem lediglich bei Abschluss des Studiums eine Bescheinigung aus, dass man erfolgreich am Studium teilgenommen hat. Dies ist der Fall, wenn 4 von 7 EAs erfolgreich bearbeitet wurden und mind. 1 Klausur von diesen beiden während der PPs bestanden wurde.
Um zur 2. PP zugelassen zu werden, muss man eben 4 EAs erfolgreich bearbeitet haben.
Für die Prüfung selbst ist das unerheblich. Wie oben schon erwähnt, kann man die Prüfung auch ohne Studium schreiben.

Würd ich aber nicht empfehlen. Hab vor 3 Wochen in Berlin geschrieben und hätte nicht auf das Studien-Wissen verzichten wollen! ;-)
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
rosa

#199

12.06.2008, 20:16

:zustimm
:thx
endlich mal eine die mir recht gibt :)
Hab vor 3 Wochen in Berlin geschrieben
und??? wie wars???
Nauja

#200

12.06.2008, 20:33

Jeanette83 hat geschrieben: Um für die Prüfung zugelassen zu werden, ist es völlig unerheblich, ob man das Studium bei der TFH bestanden hat oder nicht.
Die TFH stellt einem lediglich bei Abschluss des Studiums eine Bescheinigung aus, dass man erfolgreich am Studium teilgenommen hat. Dies ist der Fall, wenn 4 von 7 EAs erfolgreich bearbeitet wurden und mind. 1 Klausur von diesen beiden während der PPs bestanden wurde.
Um zur 2. PP zugelassen zu werden, muss man eben 4 EAs erfolgreich bearbeitet haben.
Für die Prüfung selbst ist das unerheblich.
So ist es !!!
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