Diejenigen die es bereits "hinter sich" haben, dürfen sich mit Ratschlägen oder Erzählungen auch gerne melden....bin total gespannt wie es wird vor allem ob die Motivation zum Lernen bis zum Ende bleibt
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Liebe Grüße
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sunshine24 hat geschrieben:
Also man schreibt Arbeiten in den Fächern, allerdings sind die Noten irrelevant. Heißt, die zählen nix. Die Arbeiten sind einfach für dich so eine Art "Prüfung". Einerseits fand ich das nicht schlecht, andererseits hätte ich glaube ich mehr gemacht, wären die Noten der Arbeiten auch mit in die Prüfung eingeflossen![]()
Bezüglich der Gewichtung der Fächer kann ich dir sagen, dass Zwangsvollstreckung und Kostenrechnung mehr zählen als die anderen Fächer. Ich erklärs anders. Bei uns gab es folgende Fächer:
Kostenrecht
Zwangsvollstreckung
Büroorganisation
Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht
Steuerrecht
Prozessrecht
Familien-/Erbrecht
In allen Fächern hast du am Ende eine schriftliche Prüfung. Es werden dann immer die Noten bzw. Punkte zweier Fächer zusammengezählt mit folgender Gewichtung:
Zwangsvollstreckung und Familien-/Erbrecht --> Gewichtung 2:1
Kostenrecht und Prozessrecht --> Gewichtung 2:1
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht --> Gewichtung 1:1
Büroorganisation und Steuerrecht --> Gewichtung 1:1
In Arbeitsrecht hatte ich RA Bierbrod, der aber teilweise von seinem Kollegen (Namen hab ich vergessen) vertreten wurde.
Die Übungsfälle für Refawi hatte ich mir auch geholt. Allerdings hab ich da nur am Ende des Kurses reingeschaut, als es Richtung Prüfung ging.
So, falls noch Fragen sind, nur her damit
Öhm, schwierige FrageWürdest die Fortbildung wenn du nun zurück blickst nochmal machen oder eher davon abraten?