Rechtsfachwirt 2014

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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cute78
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#1

09.03.2023, 08:07

Guten Morgen zusammen,

ich habe im September 2014 meinen Rechtsfachwirt gemacht an der Beuth Hochschule.
Leider ist es nun so, dass ich zwar dne Titel habe, aber leider dieses Wissen nie anwenden konnte und das jetzt regelrecht irgendwo im Hinterstübchen hängt.
Ich fange bald einen neue Stelle an, in der ich mein Wissen entsprechend anwenden muss.

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich, wie ich das am besten mache? Die Unterlagen von damals bringen mich in vielerlei Punkten ja nicht weiter, da sich seither ja einiges geändert hat.

Liebe Grüße :wink2
Oliverreinhardt2
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#2

09.03.2023, 08:52

Guten Morgen,

was genau sind denn deine Fragen / Sorgen / Problemchen?
:huepf
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
cute78
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#3

09.03.2023, 11:29

Na ja, ich bin eben ziemlich draußen aus der gänzlichen Thematik, da ich eher Assistenzarbeit geleistet habe die letzten Jahre. Kann mir irgendjemand Tipps geben, welche Dinge ich mir evtl. anschauen sollte/könnte?
Änderungen Zv, Kostenrecht, etc.?
Pitt
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#4

09.03.2023, 17:42

Es kommt darauf an, wo zukünftig der Schwerpunkt deiner Tätigkeit liegt. Die größten Veränderungen gab es durch den elektronischen Rechtsverkehr. Als erste Punkte würde ich mich daher auf das beA und die ZV konzentrieren. Es gibt wieder neue ZV-Formulare mit einer Übergangsfrist bis Dezember. Beim Kostenrecht gab es unter anderem eine neue Gebührentabelle und Änderungen bei der Inkassotätigkeit und der Bemessung der Geschäftsgebühr. Seminare und Bücher von Jungbauer kann ich dazu empfehlen. beA-Seminare von Fr. Cosack, teilweise im Team mit Dieter Schüll finde ich auch gut.
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paralegal6
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#5

15.03.2023, 09:54

@pitt Was du beschreibst kann auch alles eine normale ReFa bzw. sollte es können.
Was sind denn deine Aufgaben jetzt als ReRaWi?
Es gab eine Modernisierung im Schuldrecht zB, sowas ist dann ja evtl eher deine Auffabe
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