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Absage Rechtspflege

Verfasst: 15.03.2017, 15:20
von Tina94
Hallo zusammen!
Ich habe mich 2016 beim OLG Oldenburg zum Studium der Rechtspflege beworben, aber leider eine Absage bekommen. Ich werde meine Ausbildung als ReNo-Fachangestellte dieses Jahr beenden und mein Abitur habe ich auch. Ist es sinnvoll jetzt erst einmal Berufserfahrung zu sammeln, um mich dann in ein oder zwei Jahren nocheinmal zu bewerben? Oder ist aufgrund meiner ersten Bewerbung "der Zug abgefahren"?

Viele Grüße!
:thx

Re: Absage Rechtspflege

Verfasst: 15.03.2017, 15:32
von Schreibblitz
Ich würde erstmal ein bisschen Berufserfahrung sammeln und mich dann nochmal bewerben. Wurde dir ein Grund für die Absage benannt? Falls nicht, würde ich dort nach dem Grund für die Absage fragen.

Re: Absage Rechtspflege

Verfasst: 15.03.2017, 15:37
von Lämmchen
In Berlin kann man sich wieder bewerben, wie es in Oldenburg aussieht, kannst Du dort erfragen - oder Du probierst es im Rechtspflegerforum. Vielleicht kann Dir die Frage da schon jemand beantworten.

Re: Absage Rechtspflege

Verfasst: 15.03.2017, 16:30
von Tina94
Ja, der Grund war das meine Qualifikationen niedrigerer waren als die der anderen Bewerber. Jedoch hatte ich zum Zeitpunkt meiner Bewerbung meine Ausbildung auch noch nicht abgeschlossen.
Danke für den Tipp, ich werde es dann nochmal im Rechtspflegerforum versuchen! :-)

Re: Absage Rechtspflege

Verfasst: 15.03.2017, 20:21
von Lämmchen
Tina94 hat geschrieben:Ja, der Grund war das meine Qualifikationen niedrigerer waren als die der anderen Bewerber. Jedoch hatte ich zum Zeitpunkt meiner Bewerbung meine Ausbildung auch noch nicht abgeschlossen.
Danke für den Tipp, ich werde es dann nochmal im Rechtspflegerforum versuchen! :-)
:kopfkratz Man kann sich für das Studium direkt nach dem Abi bewerben. Da hat man in dem Bereich gleich mal 0 Berufserfahrung oder Qualifikationen.