Mit fast 40 zu alt für Rechtsfachwirt?

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pitz
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#11

15.02.2017, 15:15

Vor allem nicht, wenn noch 30 Jahre Berufstätigkeit folgen. (mindestens ;) )
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Js123
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#12

15.02.2017, 15:40

Man ist doch nie zu alt für eine Fortbildung! (:
Ich würde es an deiner Stelle auch auf jeden Fall machen.
In unserem Kurs war das Alter so zwischen 25 und 50. Ich war da noch die zweitjüngste mit 22
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Skyline
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#13

15.02.2017, 16:42

Ihr macht mir so Mut -DANKE-
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paralegal6
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#14

16.02.2017, 09:59

ich würde auch gerne aber 4000 € habe ich nicht über
bachelor of law ist auch bei 2.400 etwa
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samsara
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#15

16.02.2017, 10:07

paralegal6 hat geschrieben:ich würde auch gerne aber 4000 € habe ich nicht über
Ist ne Menge Geld. Vor allem, wenn es einen beruflich und gehaltsmäßig nichts bringt.
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Lämmchen
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#16

16.02.2017, 10:16

paralegal6 hat geschrieben:ich würde auch gerne aber 4000 € habe ich nicht über
bachelor of law ist auch bei 2.400 etwa
Es gibt aber noch die Möglichkeit ein Meisterbafög zu beantragen. Teilweise zahlt auch der Arbeitgeber etwas dazu... Da lohnt es sich doch einfach mal zu fragen. ;)
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#17

16.02.2017, 10:20

Lämmchen hat geschrieben:
paralegal6 hat geschrieben:ich würde auch gerne aber 4000 € habe ich nicht über
bachelor of law ist auch bei 2.400 etwa
Es gibt aber noch die Möglichkeit ein Meisterbafög zu beantragen. Teilweise zahlt auch der Arbeitgeber etwas dazu... Da lohnt es sich doch einfach mal zu fragen. ;)
danke für den Tip.
Und gleich den Bachelor anvisieren geht nicht, oder? Der ist ja deutlich "preiswerter".
Mir geht es eher darum, dass ich noch gut 30 Jahre arbeiten muss, mein Boss theoretisch nur 10. Was kommt dann??? Dafür wäre ich gern (soweit möglich) gerüstet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#18

16.02.2017, 12:33

Bachelor of Law ist ein akademischer Grad nach einem 3jährigen Studium der Rechtswissenschaften. Im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind auch LL.B. berechtigt, klassische außergerichtliche und gerichtliche Rechtsarbeit zu leisten, wozu die Rechtsberatung und auch die Vertretung vor Gericht gehört. Nach dem Studitum ist es also möglich, als LL.B. in Verfahren ohne Anwaltszwang vor den Amtsgerichten aufzutreten.

Der Rechtsfachwirt hingegen ist ja eine berufsspezifische Weiterbildung (ist übrigens korrekt: Meisterbafög und Weiterbildungsgutscheine sind möglich), gabs vor Jahrzehnten auch schon, hieß damals nur Bürovorsteher.

Und genau das ist der für mich entscheidende Unterschied: Will ich wie ein Anwalt auch Mandanten empfangen, vor Gericht ziehen, beraten, mich selbständig machen oder will ich eine Kanzlei als Asisstentin des Anwalts/der Anwälte leiten, organisieren, überwachen. Die Aufgaben eines Rechtsfachwirts sind im Grunde das, was ich jetzt auch ohne immens Geld ausgegeben zu haben: Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalangelegenheiten)´, Organisation und Administration (z.B. Arbeitsabläufe in der Anwaltskanzlei -hier mein Kanzleihandbuch zur Implementierung einheitlicher Arbeitsaufläufe mit Blick auf Zertifizierungen etc., Fristenkontrolle, Terminvergabe, Vorlagenpflege etc.), Leitung (z.B. im betrieblichen Rechnungswesen, Statistiken auswerten, Kosten-Nutzen prüfen, etc.). Der Rechtsfachwirt sagt im Grunde nur eins: Derjenige hat besondere Fachkenntnisse und ist deshalb in der Lage, den Anwalt möglichst von diesen lästigen Aufgaben frei zu halten. Man könnte nach bestandenem Rechtsfachwirt um mehr Gehalt bitten; ob der Chef mitmacht ...

So würde ich jedenfalls an die Überlegungen ran gehen. Ich bin inzwischen Ü40, hab noch zwei kleine Kinder daheim und hätte derzeit gar nicht die Kapazität für Weiterbildung oder Studium. Aber: Ich mache es noch, sobald meine Kinder zu "Nestflüchtlingen" geworden sind und nicht mehr nur an meinem Hosenbein hängen, nähere mich dann also der 50. Wenn ich an meine Ausbildung zurückblicke - die Bürovorsteher damals waren immer um die 50 - soll heißen: Wer etwas lernen möchte, um persönlich voranzukommen und weiter zu wachsen, sollte sein Alter dabei einfach mal vergessen.
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
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#19

16.02.2017, 13:04

paralegal6 hat geschrieben:ich würde auch gerne aber 4000 € habe ich nicht über
bachelor of law ist auch bei 2.400 etwa
Du musst die Beträge ja i.d.R. nicht auf einmal zahlen. Gerade bei längerer Studiendauer, wie beim Bachelor, fallen die Semestergebühren wirklich kaum ins Gewicht.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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paralegal6
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#20

16.02.2017, 21:24

Bachelor of law kannst du ganz normal studieren da musst du nicht vorher Rechtswissenschaften studieren. Llm ist der Master, den meine ich nicht
Llb kann man bei uns an der fhw studieren mit Abi
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