Rechtsfachwirt danach Fachlehrer an der Berufsschule?!

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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feechen89
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#1

23.07.2014, 15:12

Hallo :wink1

ich hab da mal ne Frage:

Ich würde gerne den Rechtsfachwirt machen aber nicht, um dann in einer Kanzlei zu arbeiten.

Ich habe ins Auge gefasst, eventuell Fachlehrer an einer Berufsschule zu werden und ReFas zu unterrichten. Ein bisschen habe ich auch schon im Internet recherchiert und finde für den Fachlehrer eben nur die Voraussetzung, dass man seinen Meister gemacht hat.

Kann ich dann den Rechtsfachwirt als "Meister" interpretieren? Kennt sich da eventuell jemand aus?

Es bedarf auch keinem Studium sondern eben nur die abgeschlossene Ausbildung, Berufserfahrung und dem Meister.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe :D
Piwi12
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#2

23.07.2014, 15:26

Das würde mich auch interessieren :D
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#3

23.07.2014, 15:44

Ich würde direkt bei dem Kultusministerium für Dein Bundesland nachfragen. Ich könnte mir vorstellen, dass es da evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Soweit ich weiß, gibt es beim Rechtsfachwirtstudium die Möglichkeit sog. "Meister-BAföG" zu beantragen, von daher würde ich "Meister" und "Rechtsfachwirt" von der Qualifikation her als gleichwertig ansehen.
feechen89
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#4

23.07.2014, 16:14

Hab jetzt mal beim bayrischen Kultusministerium angefragt per Mail.

Ich dachte mir eben auch, dass man aufgrund der Förderung durch das Meister-BAföG schon sowas wie einen Meister hat. Zumal man mit dem Rechtsfachwirt mittlerweile in verschiedenen Bundesländern ohne Abitur studieren kann.
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Andy66
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#5

06.08.2014, 08:13

Hallo Feechen,

die Münchner RAK hat den Fachwirten der letzten Prüfung auf den Zeugnissen attestiert, dass der Fachwirt dem DQR-Niveau 6 entspricht. Lt. Wikipedia-Eintrag sind hier auch die Bachelor und Meister mit drin.

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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