Begabtenförderung Rechtsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Takl
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#1

21.07.2014, 20:51

Hallo zusammen,

ich habe mir Gedanken gemacht, den Rechtsfachwirt zu absolvieren.

Habe im vergangenem Jahr meinen Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Vor der Kammer habe ich mit 93 Punkten (sehr gut) bestanden. In meinem Berufsschulzeugnis habe ich einen Durchschnitt von 2,1.

Ich wollte mich nun informieren wegen der Begabtenförderung. Nun bin ich etwas irritiert. Welches Zeugnis zählt, um Begabtenförderung zu bekommen? Ich habe gelesen, man brauch mindestens 87 Punkte oder einen Durschnitt von 1,9. Ich habe jedoch nur einen Durschnitt von 2,1 jedoch 93 Punkte bei der Abschlussprüfung vor der RA-Kammer.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke im Voraus!
mrsgoalkeeper
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#2

22.07.2014, 09:06

Ich denke, es kommt auf die Prüfung an, nicht auf das Berufsschulzeugnis.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Takl
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#3

23.07.2014, 19:07

Hat jemand Erfahrungen damit?
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sunshine24
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#4

24.07.2014, 09:38

:wink1

Ich hatte damals die Begabtenförderung bei der RAK Karlsruhe. Ich glaub das ist auch deine zuständige Kammer.
Es zählen die Noten aus der Abschlussprüfung, also müsste das das Kammerzeugnis sein.
Zudem durfte man zu meiner Zeit (2008 bis 2010) höchstens 24 Jahre alt sein.
Man hatte eine Selbstbeteiligung von 180 EUR (oder so in der Richtung). Ich weiß jetzt nur nicht, ob das einmalig oder pro Jahr war.
Ruf am besten bei der Kammer an. Das hab ich damals auch gemacht.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Takl
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#5

25.07.2014, 08:01

Danke Dir :)
LittleRheindorf
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#6

08.08.2014, 13:13

Es kommt definitiv auf die Noten der Abschlussprüfung an und nicht auf das Berufsschulzeugnis. Und in NRW darf man zu Beginn der Maßnahme nicht älter als 26 sein...
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