Unterschied Bürovorsteher/Rechtsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Gast

#12

28.06.2007, 17:04

:applaus
danke übrigens, habs mir ausgedruckt!!
Wird meine lektüre für morgen früh sein, wenn ich nix zu tun hab!!
Gina

#14

05.07.2007, 20:18

Bürovorsteher gab es - wie jetzt auch schon die Rechtsfachwirte - als Fortbildungslehrgänge u. a. auch an der TFH Berlin. Damals waren die Prüfungsinhalte von RA-Kammer zu RA-Kammer aber unterschiedlich. Jede Kammer hatte ihre eigenen Inhalte und Lehrpläne.

Nachdem sich ein paar Leutchen (u. a. das Forum Deutscher Rechtsfachwirte e.V.) sich dafür stark gemacht haben, dass es eine bundeseinheitliche Fortbildung geben sollte, heißt das Ding halt Rechtsfachwirt. In den Lehrplan und die Prüfungsordnungen sind die Fächer "Büroorganisation" und "Personalwesen und Mandantenbetreuung" aufgenommen worden.
Vormalige Bürovorsteher mit diesem Abschluss konnten in diesen Fächern eine Ergänzungsprüfung vor der jeweiligen RA-Kammer ablegen und durften sich fortan auch Rechtsfachwirte nennen.

"Geprüfter Rechtsfachwirt" darf man sich nur nennen, wenn man sich einer Prüfung vor seiner Rechtsanwaltskammer unterzogen hat und diese - selbstredend - auch bestanden hat.

Man kann die Prüfung auch ablegen - wenn man es sich zutraut - ohne vorher ein entsprechendes Studium absolviert zu haben, 2 1/2 Jahre Berufserfahrung genügen für die Teilnahme. Deshalb ist das Studium immer nur ein Vorbereitungsstudium auf die Prüfung. An der TFH bekommt man zum Glück schon mal nach erfolgreicher Teilnahme (5 bestandenen Einsendeaufgaben, 1 bestandene Klausur, 2 Präsenzphasen) einen Schein, dass man erfolgreich am Studium teilgenommen hat - sieht schon erstmal schick aus, für den Fall, dass man entweder die Prüfung gar nicht mehr machen will oder schlicht durchrauscht.

Ich hoffe, eine Klarheiten beseitigt zu haben.
Andreas

#15

06.07.2007, 09:15

Gina hat geschrieben:In den Lehrplan und die Prüfungsordnungen sind die Fächer "Büroorganisation" und "Personalwesen und Mandantenbetreuung" aufgenommen worden.
Das ist so nicht richtig.

Bitte sieh dir meine vergleichende Gegenüberstellung der Ausbildungsprogramme der Soldan GmbH Bürovorsteher <-> Rechtsfachwirt an:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=110853#110853

Der Punkt "Büroorganisation" ist absolut gleich, das Personalwesen wurde im RFW-Kurs sogar um den Punkt "Ausländer- und EU-Recht", den wir BV's noch hatten, gekürzt.

Der Punkt "Mandantenbetreuung" wurde im RFW-Kurs in den Ausbildungsteil "Kanzleimanagement" verschoben, im BV-Kurs war er unter "Büroorganisation" zu finden. Änderungen gibt es da also ebenfalls nicht.

Um diese gebetsmühlenartig an verschiedenen Stellen wiederholten Behauptungen zu unterlegen, müßte sich mal jemand die Mühe machen, tatsächlich detailliert zusammenzutragen, was die RFW'e denn zusätzlich lernen müssen.

Ergo:

Bis heute hat mir niemand sagen können, was der Unterschied ist.

Die Tatsache, daß eine Ergänzungsprüfung für BV eingeführt wurde, um den Titel "Geprüfter Rechtsfachwirt" führen zu dürfen, halte ich zumindest für diejenigen, die den Soldan-Kurs absolviert haben, für völlig fehl am Platze - um es vorsichtig auszudrücken.

Weshalb eine Verpflichtung zu einer Nachprüfung eingeführt wurde, ist mir absolut unverständlich.

Ich kann es auch nur auf Nachlässigkeit und nicht hinreichend sorgfältige Recherche derjenigen zurückführen, die sich für die Einführung des RFW eingesetzt haben.

Daß diese Abgrenzung sachlich unberechtigt ist, erklärt sich durch den Vergleich der Ausbildungsprogramme von selbst. Ein RFW ist nichts anderes als ein (Soldan-)Bürovorsteher, nur daß er den Titel "RFW" tragen darf.

Die Konsequenzen dieser Nachlässigkeit bei der Einführung des Titels "Geprüfter Rechtsfachwirt" haben nun übrigens alle geprüften Soldan-Bürovorsteher zu tragen, die - wie ich - nicht von Soldan informiert wurden, daß es eine Fünf-Jahres-Übergangsfrist gab, um die (unnötige) Zusatzprüfung zu absolvieren. Es gab da zwar angeblich ein Informationsschreiben von Soldan, aber ich warte noch heute drauf, daß es mir zugeht, obwohl ich im fraglichen Zeitraum nicht umgezogen bin und auch Postdiebstahl ausschließen kann.
Gast

#16

09.07.2007, 09:11

Und was macht man mit solchen Typen, die sich den Titel Bürovorsteher aneignen und auf Visitenkarten tragen und sich überall so vorstellen lassen, ohne je überhaupt eine Quali gemacht zu haben und noch nicht einmal den Ausgangsberuf gelernt zu haben? Kann man die wegen Titelmissbrauchs anzeigen?

L.G. Schlaubi
Andreas

#17

09.07.2007, 09:21

Nein, da Bürovorsteher keine geschützte Bezeichnung ist.

Unter diesem Aspekt begrüße ich die Einführung des Rechtsfachwirtes, da sich so nur nennen darf, wer wirklich eine entsprechende Ausbildung nebst Prüfung gemacht und hierdurch die Qualifikationen auch tatsächlich erworben hat.

Das konnte / kann man beim BV nicht immer sagen.
Gina

#18

09.07.2007, 09:33

@Andreas: Ohweh.... Da hab ich ja was angestellt, ne ganz wunde Stelle getroffen... Tut mir leid, wollte dir nicht auf den Schlips (oder sonstewo) hintreten. Hab nur schreiben wollen, wir mir das Ganze bekannt ist... :oops: Jedenfalls sind das meine Infos vom Forum Deutscher Rechtsfachwirte e.V. und auch das, was man uns an der TFH vermittelt hat. Ich weiß jedenfalls, dass bei uns im Haus zwei Kollegen ursprünglich die Kammerprüfung McPomm Bürovorsteher abgelegt haben und später in Büro-Orga und Perso nachlegen mussten. Ob es irgendwelche Fristen dazu gab, weiß ich nicht.

Haste dich denn irgendwie dagegen gewehrt?
Andreas

#19

09.07.2007, 09:41

@Gina:

Nene, du hast du nix angestellt und auch keine wirklich wunde Stelle getroffen bei mir. Mir persönlich brächte es keine Vorteile, mich RFW nennen zu dürfen. Ich hab' nen bombensicheren Job.

Allerdings kann es für Bürovorsteher problematisch werden, die eine dem RFW entsprechende Weiterbildung absolviert haben und wechseln wollen.

Denn wie will man den RAen - und noch mehr der freien Wirtschaft - denn beibringen, daß ein Soldan-BV faktisch das gleiche draufhat wie ein RFW ? Es verschlechtern sich für diese Kolleginnen und Kollegen also praktisch die Berufschancen.

Daran hätte vorher gedacht werden sollen.
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Katie
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#20

10.07.2007, 23:27

Also ich finde diese Nachprüfung auch total idiotisch.

Ich habe meinen Abschluß seinerzeit (1995) an der TFH Berlin gemacht, weil es zu diesem Zeitpunkt quasi die einzige Möglichkeit war. Ich weiß, daß es noch andere Studienlehrgänge (wo auch immer, weiß ich jetzt nicht mehr) gab. Die Professoren in Berlin, die auch an anderen Orten unterrichtet haben, waren eindeutig der Auffassung, daß das Niveau von Berlin am höchsten war. Und wenn ich noch daran denke, daß es echt happig war und man erst mal froh war, überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden und dann - Gottlob nach der Prüfung - erfahren muß, daß die RAK Berlin eine vorher festgelegte Durchfallquote von 80 % hat, dann kann ich das noch viel weniger nachvollziehen.

Als dann das mit dem Rechtsfachwirt aufkam, habe ich mal bei der RAK in Frankfurt nachgefragt, ob ich mich denn als Bürovorsteher auch Rechtsfachwirt nennen darf. Die RAK hat mir geschrieben, daß ich das bei meiner Ausbildung machen darf. Von daher hab ich auch absolut keine Skrupel, mich Rechtsfachwirtin zu schimpfen. Zumal, ich weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, bei uns eh fast kein Anwalt Rechtsfachwirte (was ist das denn???) kennt. Das ist leider auch ein großes Problem für mich, da ich nunmehr schon seit ungefähr 6 Jahren einen anderen Job suche. Doch mich will niemand. Wie oft habe ich schon gehört, ich sei überqualifiziert. Toll, oder? Doch ich will nicht vom Thema abschweifen. Ich bin auch der Meinung, daß die alten gepr. Bürvorsteher durchaus gleichwertig sind mit den heutigen Rechtsfachwirten.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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