Rechtsfachwirt - Zulassungsvoraussetzung

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Kathrin-E
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#1

05.02.2013, 15:55

Hallo,
ich interessiere mich für die Fortbildung zum Rechtsfachwirt.
Ich habe eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachengestellten gemacht. Nach Abschluss der Ausbildung habe ich in einem Inkassounternehmen gearbeitet. Ich habe jetzt ca. 1 1/2 Jahre berufserfahrung, allerdings nicht in einer Kanzlei, sondern "nur" in dem Inkassounternehmen.

Wird dies trotzdem anerkannt?
Oder kommt das auf die Rechtsanwaltskammer an?

Ich habe auch gelesen, dass man mit Abschluss der Rechtsfachwirtprüfung die Befähigung als Inkassodienstleister erwirbt. Stimmt dies?

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

LG, Kathrin
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niva
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#2

06.02.2013, 08:13

Am besten du rufst bei der für dich zuständigen Kammer an und fragst?

Bei mir im Refawi-Kurs an der Beuth ist auch einer, der in einem Inkassounternehmen arbeitet (allerdings ohne Ausbildung als Refa) und der wird zur Prüfung nicht zugelassen.
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