Beim letzten Seminar teilte mir eine Rechtsfachwirtin mit, dass sie mit der bestandenen Prüfung zur Rechtsfachwirtin auch die Zulassung als Inkassodienstleister erworben hat, also sich in die entsprechende Liste eintragen lassen konnte, ohne noch eine weitere Prüfung abzulegen.
Ist dies richtig ? Oder gibt es hier Unterschiede bei den Bundesländern ?
Weiß jemand wo ich das ggfs. nachlesen kann.
DANKE schon jetzt für Eure Antworten.