Seite 1 von 2

Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 14.06.2011, 08:43
von sadohm1008
Hallo,

ich weiss ich bin nicht sonderlich aktiv in diesem Forum, aber ich lese immer fleißig. :-)
Es liegt aber im Moment auch viel daran, dass ich in den Prüfungsvorbereitungen zu meiner mündlichen Prüfung liege und meine 8 Monate alte Tochter mich auf trab hält...

Meine Frage zur mündlichen Prüfung: Ich weiss das es 2 Fälle gibt wo man sich dann einen draus aussuchen soll. Gut. Aber können auch die Themen dran kommen die wir schon in der schriftlichen hatten. Wie z.B. Arbeitsrecht, ZV oder Kostenrecht? Oder kommen nur die Themen dran, die wir noch nicht hatten in der schriftlichen?

Das würde mir lerntechnisch schon mal sehr viel weiter helfen...

Danke
und viele Grüße
Sandra

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 14.06.2011, 09:12
von misspinky1984
Soweit ich gelesen/gehört habe, werden die 2 Fälle wahllos aus dem gesamten Lernstoff (BGB, ZV, KostenR, Büroorga, Perso) genommen. Du müsstest Dich somit also auf alle Gebiete einstellen.

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 14.06.2011, 20:54
von sunshine24
Bei uns waren immer zwei Fächer gekoppelt ... ich hatte z. B. zur Auswahl "Zwangsvollstreckung/Kostenrecht" oder "Arbeitsrecht/Sozialversicherungsrecht" ... uns wurde vorher aber auch nur gesagt, dass insgesamt nur zwei Fächer zur Auswahl stehen, es war aber nicht davon die Rede, dass zwei jeweils eben gekoppelt sind.

Ich hab auch für alle Fächer "gelernt". Ich hatte ja irgendwie gehofft, dass die die Fächer für die mündliche Prüfung abhängig vom schriftlichen Ergebnis machen (also wenn man z. B. schlecht abgeschnitten hat in ZV, dann auch vielleicht in ZV mündlich geprüft wird.) Ist aber nicht so. Von daher würde ich mich auf alles einstellen.

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 15.06.2011, 08:51
von Fräulein Schnürschuh
Bei uns ist es glaub so, dass alles dran kommen kann. Angefangen vom ersten Lehrjahr. Aber anscheinend ist das ja sehr unterschiedlich.

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 15.06.2011, 09:08
von nephele
Schnüri, ich glaube hier gehts um die mündliche Prüfung zur ReFaWi :mrgreen:

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 15.06.2011, 09:09
von Fräulein Schnürschuh
:oops: Oh, tschuldigung :oops:
Dann vergesst meinen Beitrag einfach :mrgreen:

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 15.06.2011, 21:17
von santafe
Hallo,

ich hatte meine ReFaWi-Prüfung im Mai 2011 bei der RA Kammer München.
Wir konnten zwei Umschläge ziehen. Ich habe Steuerrecht (Abschreibung) und Personalwirtschaft/Arbeitsrecht (Berechnung Kündigungsfrist + Kündigungsschutz) gezogen.
Geprüft wurde aber auch Kostenrecht und ZV, BGB hat von meiner Gruppe niemand gezogen.

Du hast ca. 20 Minuten Zeit, den Fall zu bearbeiten und dir Stichpunke zu machen. Nach den 20 Minuten sind wir in den eigentlichen Prüfungsraum gekommen (3 Prüfer) und vier Prüflinge. Wir mussten zuerst unseren Fall vorlesen und dann unsere Lösung.

Achte darauf, dass du den Fall strategisch löst und den Fall so gut wie möglich ausarbeitest und die wichtigen Punkte aufschreibst. Später beim vorlesen war ich viel zu nervös um mich an "Gedachtes" zu erinnern und war froh, dass ich mir so viele Notizen gemacht habe. Mit und meinen Kolleginnen haben die 20 Minuten sehr gut gereicht!

Die Prüfer stellen dann noch ergänzende Fragen zu deinem Fall. Dann ist der nächste Prüfling dran... Zum Schluss wurden wir ca. 1,5 Stunden über Arbeitsrecht und Zwangsvollstreckung gefragt. Im Arbeitsrecht wurde sehr viel aktuelle Rechtssprechung gefragt, aber auch das Thema Diskriminierung wurde stark behandelt. In der ZV waren nur praktische Fragen gestellt z. B. was würde ich tun wenn ein Schuldner eine LV hat, wie lange ist ein vorl. Zahlungsverbot gültig...)

Mach dich nicht verrückt. Die mündliche Prüfung ist auf jeden Fall machbar! Unsere Prüfer waren sehr nett und haben dir auch mal auf die Sprünge geholfen. Kleiner Tipp: Falls du deine Prüfer schon weißt, google sie mal im Internet. Dann kannst du evtl. erfahren ob und welches Fachgebiet ein Prüfer hat. Auf dieses kannst du dich dann gut vorbereiten.

Wenn du noch etwas wissen willst, keine Scheu. Einfach fragen.

Viel Glück

Santafe

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 15.06.2011, 21:26
von sunshine24
Nach den 20 Minuten sind wir in den eigentlichen Prüfungsraum gekommen (3 Prüfer) und vier Prüflinge. Wir mussten zuerst unseren Fall vorlesen und dann unsere Lösung.
RA-Kammer Karlsruhe: 7 Prüfer, 1 Prüfling

Die Vorbereitungszeit von 20 Minuten haben mir nicht gereicht, es wird darauf ankommen, wie lang die Aufgabe ist. Meine war 1 1/2 Seiten lang inkl. ca. 10 Fragen (ein paar davon von auch noch a bis c). Vorlesen mussten wir unseren Fall nicht. Die Prüfungszeit beträgt bei uns 30 Minuten.

Wie du siehst, ist es überall anders. Deswegen würde ich mich wirklich auf alles einstellen. Aber mach dich nicht verrückt. Du schaffst das schon! :D

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 04.07.2011, 14:18
von Azubi-ReNo
Ich hatte dieses Jahr Prüfung.
(RAK Karlsruhe)

5 Prüfer
(+ eine saß hinten, also insgesamt 6)
3 Prüflinge

Es kann alles dran kommen.
Die Prüfer richten sich nach dem schirftlichen Noten, find ich. Zumindestens war es bei fast allen so bei mir im Jahrgang.
Aber wie gesagt .... es kann alles dran kommen..

Re: Frage zur mündlichen Prüfung

Verfasst: 04.07.2011, 21:05
von sadohm1008
Hallo,

so ich habs hinter mich gebracht und hab den schriftlichen und den mündlichen Teil bestanden :-)

Ich hatte 5 Prüfer vor mir sitzen. Hatte nen Fall von ner halben Seite im BBiG.
War einfach.
Dann haben sie mir noch querbeet Fragen gestellt.
In unserem Jahrgang sind jetzt nur 3 durchgefallen, sonst haben es alle von den 35 geschafft.

LG