Voraussetzungen für Rechtsanwaltsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Ronja1701
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#1

22.02.2011, 14:52

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mich weiter zu bilden, als Rechtsanwaltsfachwirt. Nun meine Frage: Ich habe gehört, dass man 2 Jahre Berufserfahrung haben muss. Stimmt das? Wenn ja, zählt auch ein Minijob dazu? Ich habe letztes Jahr von April bis August auf 400,00 € gearbeitet und nun hab ich seit September 2 Minijobs.

Würd mich über Antworten freuen.

LG
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sunshine24
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#2

26.02.2011, 15:35

Zulassungsvoraussetzungen
Berechtigt an der Teilnahme des Lehrgangs sind
a) Rechtsanwaltsgehilfen/Rechtsanwaltsfachangestellte die zum Zeitpunkt der Abnahme der Abschlussprüfung mindestens 2 Jahre in einer Anwaltskanzlei tätig sind
b) Personen, die mindestens 6 Jahre zum Zeitpunkt der Abnahme der Seminarabschlussprüfung in einer Anwaltskanzlei tätig sind


Unter a) steht jetzt nicht in "Vollzeit" tätig, von daher würde ich jetzt sagen, dass auch eine Teilzeitstelle oder ein Minijjob möglich ist. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Ich würde einfach mal bei deiner zuständigen Kammer anrufen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Anke81
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#3

26.02.2011, 19:51

Dies sind die Voraussetzungen der Beuth Hochschule:

Zugangsvoraussetzungen
Am Fernstudium kann teilnehmen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r), Patentanwaltsfachangestellte(r) (= die entsprechenden Gehilfenprüfungen) und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens viereinhalbjährige Berufspraxis bei fehlender Prüfung oder
3. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen,

nachweist.


Also scheint das nicht einheitlich zu sein und sollte bei der von Dir gewählten Stelle erfragt werden!

Viele Grüße
Zazou1

#4

26.02.2011, 20:54

Meine Freundin hatte damals auch den Rechtsfachwirt gemacht und dann gab es Probleme, weil sie nur einen Teilzeitjob hatte, sie durfte dann noch nicht zur Prüfung. Das Beste ist, du fragst einfach nach... kannst ja auch eine Email schicken an die Beuth Hochschule. Die sind sehr nett und antworten sofort. Viel Erfolg.
Gina

#5

27.02.2011, 10:24

Zazou1 hat geschrieben:Meine Freundin hatte damals auch den Rechtsfachwirt gemacht und dann gab es Probleme, weil sie nur einen Teilzeitjob hatte, sie durfte dann noch nicht zur Prüfung. Das Beste ist, du fragst einfach nach... kannst ja auch eine Email schicken an die Beuth Hochschule. Die sind sehr nett und antworten sofort. Viel Erfolg.
Was ist das denn? Zur Prüfung darfste sogar, wenn du das Vorbereitungsstudium nicht absoviert hast und es steht doch nirgendwo, wieviele Stunden man pro Jahr als ReNo geabeitet hat? Welche Kammer war das denn?

An der Beuth Hochschule für Technik sind mir solche Beschränkungen nicht bekannt. Wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Mitarbeiterin seit soundsoviel Jahren als ReNo beschäftigt ist, muss da ja wohl nicht drinstehen, ob sie 8, 7 oder 5 Stunden täglich gearbeitet hat. Sie hat die Berufsjahre und fertig.
Ronja1701
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#6

03.03.2011, 12:34

schon mal danke für eure Antworten. Ich hab jetzte an die Kammer eine E-Mail geschrieben und hoffe die melden sich dann.

LG :thx
Gina

#7

03.03.2011, 15:41

Kannste mich mal auf dem Laufenden halten, damit wir mal mehr Infos zusammensammeln zum Refawi in M-V? Ich hab ja in Berlin das Fernstudium gemacht.
Ronja1701
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#8

08.03.2011, 10:06

also die rechtsanwaltskammer m-v hat gesagt, dass Teilzeit so wie auch Vollzeit zählt, und dass es wohl keine Probleme mit der Zulassung geben müsste.

:thx für eure Antworten
Gina

#9

08.03.2011, 10:15

Na dann warte ich später mal auf den Bericht, wenn du mit dem Refawi fertig bist. Entweder hier oder bei http://www.renos-mv.de" target="blank oder in der meinVZ-Gruppe. Ich würde so gern mal eine Bericht haben, wie das vor Ort so abläuft.
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