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Terminswahrnehmung durch ReFaWi?

Verfasst: 05.09.2010, 21:56
von Schaf
Hallo,
ich hab auf einem Seminar einen ReFaWi kennengelernt, der mir erzählt hat, er nimmt für seinen Chef Gerichtstermine wahr und stellt Anträge. Darf man das wirklich????

Gruß vom Schaf :?:

Re: Terminswahrnehmung durch ReFaWi?

Verfasst: 06.09.2010, 08:13
von misspinky1984
Vor dem Amtsgericht selbstverständlich - jedoch wird dann wohl eher die TG nicht entstehen!

Re: Terminswahrnehmung durch ReFaWi?

Verfasst: 06.09.2010, 10:06
von Kitty
Wie misspinky 1984, jedoch mit Einschränkung zur Entstehung einer Vergütung:
Siehe § 5 RVG und die entsprechende Kommentierung z. B. in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, Rd-Nr. 11 und 12