Hallo,
ich hab auf einem Seminar einen ReFaWi kennengelernt, der mir erzählt hat, er nimmt für seinen Chef Gerichtstermine wahr und stellt Anträge. Darf man das wirklich????
Gruß vom Schaf
Terminswahrnehmung durch ReFaWi?
- misspinky1984
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Vor dem Amtsgericht selbstverständlich - jedoch wird dann wohl eher die TG nicht entstehen!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin
Wie misspinky 1984, jedoch mit Einschränkung zur Entstehung einer Vergütung:
Siehe § 5 RVG und die entsprechende Kommentierung z. B. in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, Rd-Nr. 11 und 12
Siehe § 5 RVG und die entsprechende Kommentierung z. B. in <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 17. Auflage, Rd-Nr. 11 und 12