Unterschied Bürovorsteher - Rechtsfachwirt ?

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
laufilauf
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#1

02.08.2010, 14:41

Hallo, ich bin ganz neu hier und habe auch direkt schon einmal eine Frage: vor vielen Jahre habe ich erfolgreich die Bürovorsteherausbildung bestanden. Nun lese ich immer öfter, dass es diese Bezeichnung nicht mehr gibt; stattdessen heißt die Berufsbezeichnung nun Rechtsfachwirtin. Stimmt das. Da ich ein eigenes Dezernat betreue und bisher auf meinem Briefbogen immer "Bürovorsteherin" stand, möchte ich nun wissen, ob ich es einfach durch "Rechtsfachwirtin" ersetzen kann. Hört sich auch wirklich besser an. Wer weiß Bescheid. Danke.
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schneewittchen1984
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#2

02.08.2010, 14:45

Hallo und :welcome Laufilauf.

Gab schon mehrere Threads dazu. Schau mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=38 ... ovorsteher" target="blank oder hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=10 ... er#p147792" target="blank oder hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=42 ... ovorsteher" target="blank
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Gina

#3

02.08.2010, 14:46

Klar gibt es den Bürovorsteher noch. Du hast ja schließlich eine Prüfung gemacht und darfst dich so nennen. Als Rechtsfachwirtin darfst du dich nur bezeichnen, wenn du eine entsprechende Zusatzprüfung zum Fach "Büroorganisation" im Sinne der Prüfungsordnung aus dem Jahre 2001 erfolgreich abgelegt hast.

Frage doch einfach mal bei deiner RA-Kammer nach. Die Bezeichnung "Rechtsfachwirtin" übernehmen darfst du (leider) nicht ohne entsprechende Anpassung.
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lucy1510
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#4

02.08.2010, 14:47

Hallo und herzlich Willkommen.

Bürovorsteher ist nicht gleich Rechtsfachwirt. Ich habe im Jahr 2001 das Studium absolviert. In dieser Zeit war alles im Umbruch. Wir mussten zunächst eine Prüfung zur Bürovorsteherin machen und wer wollte - es war keine Pflicht - ein halbes Jahr später eine Prüfung zur Rechtsfachwirtin. Ich habe zwei Prüfungen gemacht und zwei Urkunden. Doppelt gemoppelt hält besser :D
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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lucy1510
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#5

02.08.2010, 14:48

Also stopp. Ich habe nicht nur eine Zusatzprüfung zum Fach "Büroorganisation" gemacht. Die Zusatzprüfung zur Rechtsfachwirtin umfasste mehrere Fächer.
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laufilauf
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#6

02.08.2010, 14:50

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Hat mir wirklich sehr geholfen! :thx
Gina

#7

02.08.2010, 14:55

lucy1510 hat geschrieben:Also stopp. Ich habe nicht nur eine Zusatzprüfung zum Fach "Büroorganisation" gemacht. Die Zusatzprüfung zur Rechtsfachwirtin umfasste mehrere Fächer.
Okay, wenn da noch mehrere Fächer waren, dann eben noch mehr. Ich weiß das - ehrlich gesagt - nicht so genau. Zwei meiner früheren Kollegen haben nach dem Bürovorsteher eine Ergänzungsprüfung abgelegt. Welchen Umfang die hatte, kann ich wirklich nicht sagen. Mir ist erinnerlich, dass die beiden das Fach "Büroorganisation" furchtbar fanden; vielleicht haftet es mir deshalb noch so im Hirn. :lol:

Vielleicht kannst du ja mal näher ausführen?
jenniver
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#8

02.08.2010, 15:14

Ich habe die Weiterbildung zum Bürovorsteher gemacht (2001-2003) abgeschlossen haben wir aber mir dem Rechtfachwirt. D.h. kein materielles Recht, kein Gutachtenstil etc.
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lucy1510
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#9

02.08.2010, 15:31

Ich müsste um ganz genau zu sein noch mal nachschauen, aber wir haben Nachprüfungen gemacht in Kostenrecht, Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung und Büroorganisation, soweit ich mich erinnere (ist ja auch schon etwas her :mrgreen: ).

Es waren insgesamt vier weitere Lernblöcke angesetzt, meine ich. War ganz schön stressig, hat sich aber gelohnt. Ich weiß, dass wohl nur ein Bruchteil der frisch gebackenen Bürovorsteher diese weitere Prüfung gemacht hat. Aber ich habe mir damals gedacht, entweder ganz oder gar nicht. War aber eigentlich klar: Wenn ich etwas mache, wird es immer kompliziert :lol:
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Andreas

#10

02.08.2010, 15:35

Hallo laufilauf,

ich verweise mal hierauf, von mir erstellt:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=110853#p110853" target="blank

Bezieht sich auf die jeweiligen Soldan-Lehrgänge. Wie du daraus siehst, ist es so, daß das Kind im Endeffekt einen anderen Namen und sonst nix bekommen hat. Man hat die geprüften BVs leider vergessen, die absolut die gleiche Qualifikation haben, aber im Endeffekt sonst nur beruflich benachteiligt sind, weil mit "Fachwirt" jeder direkt hohe Qualifikation verbindet und mit "Bürovorsteher" eben nicht.

Die Nachprüfungsmöglichkeit, von der man übrigens hätte seinerzeit wissen müssen (Fünf-Jahres-Frist...), gibt es heute nicht mehr. Rechtsfachwirt/in ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Du hast zwar die Qualifikation, darfst sie aber nicht führen.

Von daher geht's dir wie mir:

Leider Pech gehabt :roll: und das meine ich nicht ironisch, sondern ist so.

Man hat uns schlicht vergessen, wobei, mit Verlaub, das Abverlangen einer Nachprüfung sowieso eine Frechheit war. Im Übrigen haben m.W.n. drei Kammern bereits einen Gleichstellungsbeschluß erlassen, ohne daß es einer Nachprüfung bedarf, die Gepr. BV berechtigten, sich ohne Zusatzprüfung als Rechtsfachwirt zu bezeichnen. Die entsprechenden Unterlagen habe ich in Kopie zuhause.

Ich hatte vor Jahren auch mal ein Bundesministerium angeschrieben, von dort ausweichende Antwort, Verweis an die Kammern. Die Kammern reagieren nicht. Anscheinend hofft man, daß sich die Sache im Sande verläuft...

Mich hat es ziemlich aufgeregt, daß man den gleichen Lehrgang nimmt, auf eine gesetzliche Grundlage stellt und damit wer-weiß-wievielen Geprüften Bürovorstehern fahrlässig die Zukunft versaut/verbaut, wenn sie nicht bereit sind, nochmal Geld in die Hand zu nehmen, um sich in etwas prüfen zu lassen, worin sie bereits geprüft wurden.

Aber es gibt Umstände, aus denen ich mittlerweile keinen gesteigerten Wert mehr auf den Titel lege :wink:
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