Hallo laufilauf,
ich verweise mal hierauf, von mir erstellt:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=110853#p110853" target="blank
Bezieht sich auf die jeweiligen Soldan-Lehrgänge. Wie du daraus siehst, ist es so, daß das Kind im Endeffekt einen anderen Namen und sonst nix bekommen hat. Man hat die geprüften BVs leider vergessen, die absolut die gleiche Qualifikation haben, aber im Endeffekt sonst nur beruflich benachteiligt sind, weil mit "Fachwirt" jeder direkt hohe Qualifikation verbindet und mit "Bürovorsteher" eben nicht.
Die Nachprüfungsmöglichkeit, von der man übrigens hätte seinerzeit wissen müssen (Fünf-Jahres-Frist...), gibt es heute nicht mehr. Rechtsfachwirt/in ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Du hast zwar die Qualifikation, darfst sie aber nicht führen.
Von daher geht's dir wie mir:
Leider Pech gehabt
und das meine ich nicht ironisch, sondern ist so.
Man hat uns schlicht vergessen, wobei, mit Verlaub, das Abverlangen einer Nachprüfung sowieso eine Frechheit war. Im Übrigen haben m.W.n. drei Kammern bereits einen Gleichstellungsbeschluß erlassen, ohne daß es einer Nachprüfung bedarf, die Gepr. BV berechtigten, sich ohne Zusatzprüfung als Rechtsfachwirt zu bezeichnen. Die entsprechenden Unterlagen habe ich in Kopie zuhause.
Ich hatte vor Jahren auch mal ein Bundesministerium angeschrieben, von dort ausweichende Antwort, Verweis an die Kammern. Die Kammern reagieren nicht. Anscheinend hofft man, daß sich die Sache im Sande verläuft...
Mich hat es ziemlich aufgeregt, daß man den gleichen Lehrgang nimmt, auf eine gesetzliche Grundlage stellt und damit wer-weiß-wievielen Geprüften Bürovorstehern fahrlässig die Zukunft versaut/verbaut, wenn sie nicht bereit sind, nochmal Geld in die Hand zu nehmen, um sich in etwas prüfen zu lassen, worin sie bereits geprüft wurden.
Aber es gibt Umstände, aus denen ich mittlerweile keinen gesteigerten Wert mehr auf den Titel lege