Rechtsfachwirt - Zeitliche Verpflichtung für die Kanzlei

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SuperSusi83
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#1

30.06.2010, 15:43

Hallo zusammen,

ich mache ab Herst den Rechtsfachwirt. Mein Chef zahlt ihn mir wahrscheinlich, will aber im Gegenzug dafür, dass ich mich für 3 Jahre für die Kanzlei verpflichte - allerdings erst beginnend ab bestehen der Prüfung.

Mir ist das allerdings ein zu langer Zeitraum, vor allem, weil ich mit Bestehen der Prüfung nicht als Rechtsfachwirt bezahlt werde, ich bekomme also nicht mehr Geld als jetzt.

Mich würde mal interessieren, welche Einigung ihr mit eurem Chef getroffen habt. Momentan weiß ich nämlich noch nicht so recht genau, auf was ich mich einlassen soll und auf was nicht. :?

Danke!
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LuzZi
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#2

30.06.2010, 15:47

Stell doch einfach die Bedingung, dass dein Gehalt dann entsprechend auch angespasst wird. Sonst kannste dir m. E. den ReFaWi auch sparen...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
schnatti

#3

30.06.2010, 15:50

Also ich musste mich auch entsprechend verpflichten, allerdings nur für 2 Jahre, wobei 3 Jahre laut Rechtsprechung des BAG legitim sind.

Wenn ich nicht selbst wegen einer Lohnerhöhung gefragt hätte, wären mein Chefs erst gar nicht auf die Idee gekommen. Es wird zwar nicht nach dem Gehalt einer ReFaWi gezahlt, jedoch immerhin ein wenig mehr als vorher.
SuperSusi83
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#4

01.07.2010, 11:16

Und wer kann mir noch was zum Thema "verpflichten" schreiben?? Das ist ja eigentlich das, was ich wissen wollte...

@Luzzi:
Naja, mein Chef zahlt den Kurs. Wenn ich mit der Bedingung komme, dass ich ihn nur mache, wenn ich anschließend auch entsprechend bezahlt werden, ist ihm das letztendlich egal. Dann zahlt er ihn mir halt nicht. Und dass ich ihn mir sparen kann, wenn ich von meinem jetzigen Chef nach Bestehen der Prüfung keine entsprechende Gehaltserhöhung bekomme, ist meiner Meinung nach auch eine total falsche Einstellung. Wer weiß was in zwei Jahren ist? Wer weiß in welcher Stadt ich dann bin und wo ich dann arbeite? Die Entscheidung, ob man den Rechtsfachwirt macht, darf man meiner Meinung nach nicht von der momentanen Situation abhängig machen...

@Schnatti:
Ich werde auf jeden Fall nochmal fragen. Wenn ich nach dem Kurs wirklich noch mehr (wir machen eh schon brutal viel) machen kann, wird er sich sicher irgendwie überzeugen lassen. Bei der Verpflichtung dachte ich an höchstens 1,5 Jahre nach Bestehen der Prüfung... Das müsste doch eigentlich reichen, oder? :?
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wissensdurst
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#5

01.07.2010, 20:24

Ich musste mich nicht wirklich verpflichten, ich habe nur die Anmerkung erhalten: "Aber laufen Sie uns nach Bestehen der Prüfung bitte nicht gleich weg!" Ich habe auch nicht vor, die Kanzlei zu wechseln, von daher habe ich hierüber nicht weiter nachgedacht.

Aber wenn ich in deiner Situation wäre und mir über meine Zukunft noch nicht wirklich im Klaren bin, dann würde ich den Kurs schon lieber aus eigener Tasche bezahlen ohne Verpflichtungen.
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sunshine24
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#6

01.07.2010, 21:41

Also ehrlich gesagt würde ich mich nicht für 3 Jahre verpflichten wollen, in einer Kanzlei zu bleiben. Eine meiner Mitstreiterinnen hat sich für ein halbes Jahr verpflichten "müssen". Das find ich ok. Ein Jahr würde ich mir vielleicht auch noch gefallen lassen, mehr nicht.

Nur mal so als Anmerkung:
Sollte es bei dir mit dem Geld hapern, also dass du das nicht bezahlen kannst bzw. nicht auf einmal oder in den Raten wie die das wollen, könntest du mal deinen Chef fragen, ob er auch mit einem Arbeitgeberdarlehen einverstanden wäre. Das hatte mir meine Kanzlei damals "angeboten" bzw. angesprochen. Aber da ich die Fortbildung von der RAK gezahlt bekommen habe, hatte sich das dann bei mir erledigt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
mckohlberg
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#7

06.07.2010, 17:24

Also, mein Chef zahlt mir auch den Kurs, ich könnte das gar nicht.
Ich habe mit meinem Chef eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen, in der ich mich quasi auch für drei Jahre verpflichte, in der Kanzlei zu bleiben. Genauer gesagt, wenn ich die Prüfung bestehe und dann innerhalb der darauf folgenden drei Jahre die Kanzlei wechseln will, muss ich einen Teil der Kursgebühren zurück zahlen, je nach dem, wann ich die Kanzlei verlasse. Wenn ich die drei Jahre bleibe, brauche ich nichts zurück zahlen. Über das Gehalt nach Bestehen der Prüfung haben wir noch nicht gesprochen.
So eine Rückzahlungsvereinbarung wäre für Dich vielleicht auch interessant, wenn Du den Text haben willst, sag bescheid.

LG mck
LG mck
tamitoma
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#8

07.07.2010, 20:52

Mein Chef hat mir damals den Kurs komplett gezahlt, dazu noch die Übernachtungen (wir hatten Freitagsnachmittags und Samstags Unterricht) und die Prüfungsgebühren. Dazu kam, daß ich Freitags um 11 Uhr gehen konnte, also auch noch jeweils einen halben Tag "frei" hatte bzw. im Büro fehlte. An mir blieben letztendlich die Fahrtkosten und die Verpflegung "hängen". Über eine Verpflichtung in der Kanzlei zu bleiben, haben wir nicht gesprochen, aber das war für mich ehrlich gesagt auch selbstverständlich (man muß ja auch sehen, wieviel Euronen (bzw. damals noch Mark) ein Arbeitgeber in einen investiert). Ich kann doch nicht nur die Vorteile in Kauf nehmen und mich dann vom Acker machen ....
Ob ich nach dem Kurs eine Gehaltserhöhung bekommen würde, wußte ich damals nicht. Selbst wenn ich keine bekommen hätte, wäre die Fortbildung nicht umsonst gewesen, da ich auf jeden Fall für mich und mein (Berufs)Leben dazu gelernt habe :lol:
Xuka
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#9

08.07.2010, 14:21

Also ich sehe eigentlich keine Nachteile in so einer Vereinbarung. Entweder man zahlt die Weiterbildungskosten aus eigener Tasche oder aber der Chef erstattet die Kosten und wenn man nicht bleibt, muss man sie halt wieder zurückzahlen. Im (finanziellen) Ergebnis fährt man mit der Vereinbarung höchstwahrscheinlich besser.

Ich habe ne Bindungsfrist von 1,5 Jahren ab Bestehen der Prüfung. Da ich jetzt aber wechseln werde, muss ich leider wieder was zurückzahlen.

Worauf du achten solltest, ist die Regelung, ab welchem Zeitpunkt sich der zurück zu zahlende Betrag mindert. Bei drei Jahren Bindungsfrist würde ich schon darauf bestehen, dass sich der zurück zu zahlende Betrag von Anfang an monatlich mindert, zumal du ja auch keine Gehaltserhöhung nach Bestehen des Refawi bekommst.
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anni75
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#10

15.07.2010, 09:16

Drei Jahre sind doch absolut unverhältnismäßig, das würde dir jeder Arbeitsrichter sagen. So teuer ist die Fortbildung nun auch wieder nicht, dass das eine dreijährige Bindung rechtfertigen würde.

Ich hab für ein Jahr unterschrieben und das kam mir schon lang vor.

Sprich doch noch mal mit dem Chef und sag ihm, dass du bei drei Jahren ein schlechtes Gefühl hast, weil dich das irgendwie unter Druck setzt oderso - kannst ja sagen, dass du sowieso nicht vorhast, dir eine andere Stelle zu suchen, so hab ich das auch gemacht ;-)
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