Rechtsfachwirt - Zeitliche Verpflichtung für die Kanzlei

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happykitcat
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#11

06.08.2010, 20:21

Hi,

ich zahle zwar auch selbst die Gebühren, allerdings hat meine Chefin auch darum gebeten, dass ich nach Bestehen der Prüfung nicht gleich aus dem Büro renne und mir was neues suche. Werde ich auch nicht, ich fühle mich da einfach zu wohl, auch wenn es manchmal richtig stressig werden kann (ich sage nur Vergaberecht).

Aber die Regelung mit 3 Jahren ist ja laut BAG noch legitim, aber wenn meine Chefin mir das Studium zahlen würde, würde ich mich wahrscheinlich auf 1 bis 2 Jahre einlassen, da es nur fair ist, ich zahle ja schließlich 600,00 EUR pro Semester und dann kommt ja auch noch die Gehaltskosten, die der Cheffe für einen aufbringt.

Ich würde in der Vereinbarung vielleicht wirklich noch eine Rückzahlungsklausel mitaufnehmen, dann ist man für Eventualitäten gesichert.

LG

Katja
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