Was lernt man als Rechtsfachwirt?

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Bärchen

#1

31.01.2007, 15:41

Ich lese hier immer alles von Rechtsfachwirt etc. Das man das nebenbei nach der Arbeit macht oder als Fernlehrgang, das weiß ich ja. Aber was genau lernt man da?

- Gebührenrecht?
- Buchhaltung?

Oder ganz andere Sachen, wie z.B. Büroorganisation?

Für mich würde da nämlich ein Fernlehrgang in Frage kommen. Ich weiß aber nicht, ob das wirklich so was bringt. Wenn ich mal gucke, wird hier in der Gegend kaum bis fast gar keine Rechtsfachwirte gesucht. Klar, da weiß man mehr und man verdient mehr. Aber was weiß man genau mehr? Und wie teuer kommt so etwas?
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suncat
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#2

31.01.2007, 15:56

Ich fange auch im August an und habe nicht wirklich Ahnung, was so auf mich zukommt :roll:
Folgendes soll ich auf alle Fälle am Ende der Ausbildung können:

Hier ein Ausschnitt von der HP der RA-Kammer München:
Fortbildungsprüfung zum geprüften Rechtsfachwirt / zur geprüften Rechtsfachwirtin
Die Rechtsanwaltskammer München führt seit einigen Jahren die Fortbildungsprüfung zum geprüften Rechtsfachwirt (bisher Diplom-Bürovorsteher) durch. Der geprüfte Rechtsfachwirt besitzt die Qualifikation zur Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros. Er beherrscht das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und leistet qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld. Der geprüfte Rechtsfachwirt kann folgende Aufgaben wahrnehmen:

a) Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;

b) betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;

c) eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;

d) Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;

e) eigenverantwortliche Bearbeitung von Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss

"Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin".

§ 29 der Prüfungsordnung regelt eine besondere Ausbildereignung des geprüften Rechtsfachwirts. Die Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Besondere Prüfungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung. Die Prüfungsinhalte können Sie § 15 der Prüfungsordnung entnehmen.
Liebe Grüße

suncat
Gast

#3

31.01.2007, 16:48

Hallo,
die Fächer bei uns lauten
- Führungstechiken
- Kanzleimangement
- materielles Recht
- Prozessrecht
- Gebührenrecht
- PKH
- Verkehrsrecht/ARB
- ZV
- Steuern
- Buchführung
- Peresonalwesen
- Mandatsbetreuung
- Buchführung/Steuern
- Insolvenzrecht

Ich hoffe ich konnte helfen.

LG nisha
Gofi
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Registriert: 04.09.2006, 22:24
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

31.01.2007, 23:48

Hallo Nina,

schau mal unter den nachfolgenden Link:

http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/ ... reiche.pdf


Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Bärchen

#5

01.02.2007, 07:56

Vielen Dank. Ich werde mir auch mal den Link zu Hause unter die Lupe nehmen.

Was kostet denn so ein "Lehrgang" und wie lange geht das? Ich meine, ich hätte mal was von 18 Monaten gehört?
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