Rechtsfachwirt - Berufserfahrung?

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
Trinity

#1

30.01.2007, 14:48

Hallöle!

Befinde mich noch in der Ausbildung zur Refa und möchte mich auch zur Rechtsfachwirtin weiterbilden lassen.

Meine Lehrerin in Datenverarbeitung meinte (vielleicht habe ich mich auch verhört), man bräuchte dazu zwei Jahre Erfahrung in der Berufspraxis. Das weiß ich ja auch.

Sie meinte wohl, die Weiterbildung dauert zwei Jahre und theoretisch könne man direkt nach der Ausbildung mit der Weiterbildung anfangen, da man zur Abschlussprüfung ja dann schon die zwei Jahre voll hat ( wenn man nebenbei arbeitet).

Stimmt das oder hab ich nicht richtig aufgepasst?

Liebe Grüße
Trin
Caroberg

#2

30.01.2007, 14:53

Nein, dass ist so nicht richtig. Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung benötigt man zwei Jahre Praxis um zur Weiterbildungsmaßnahme als Rechtsfachwirtin aufgenommen zu werden.
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Curry
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#3

30.01.2007, 15:00

Also ich kenne das auch so, dass man 2 Jahre Berufserfahrung haben muss, wenn man die Prüfung zum Rechtsfachwirt macht. Also kann man auch schon vorher damit anfangen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
ole.jacob
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#4

30.01.2007, 15:04

Soweit ich weiß, reicht es, wenn man die zwei Jahre zum Prüfungstermin voll hat.

Jedoch muss man - soweit ich weiß - sechs Monate Berufserfahrung haben bevor man mit dem Rechtsfachwirt anfängt
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
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Sandra S.
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#5

30.01.2007, 19:11

:zustimm

Zum Zeitpunkt der Prüfung muss man zwei Jahre Berufserfahrung haben. Hab damals nämlich auch so gedacht wie Caroberg, sonst hätte ich vielleicht schon eher angefangen. :wink:

Das mit dem halben Jahr vor Beginn der Prüfung kenne ich so nicht. Aber liegt vielleicht daran, dass die meisten Kurse 1,5 Jahre dauern? Dann kommts ja so ungefähr hin.
Liebe Grüße
von Sandra
Märry

#6

30.01.2007, 20:42

:zustimm
Das mit den 6 Monaten kenne ich auch nicht..
Anton79
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#7

30.01.2007, 21:16

ich sag nur,. dass es m.E. keinen großen sinn macht direkt nach der ausbildung den kurs zu machen. besser ist , wenn man nach der ausbildung noch 2 oder 3 jahre in der kanzlei intensiv arbeitet und mehr wissen anhäuft. nur dann kann man die vermittelten dinge aus dem RFWö-Kurs besser verstehen.

meine meinung
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Sandra S.
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#8

30.01.2007, 22:20

@Anton: haste natürlich wieder auch recht!
Liebe Grüße
von Sandra
Andreas

#9

31.01.2007, 09:53

Es macht definitiv Sinn, erst noch etwas Praxis zu sammeln, bevor man den RFW macht.

Bei mir waren's damals noch drei Jahre, die man zum Zeitpunkt der Abschlußprüfung an Berufserfahrung haben mußte, also bei 1 1/2 Jahren Seminardauer mußte man halt auch 1 1/2 Jahre Berufserfahrung haben, bevor die Chose losging.

Fand ich auch gut. Man hat schon gemerkt bei manchen, daß sie einfach zu wenig Praxis hatten, und die hatten daher auch teils massive Probleme, mitzukommen.
Märry

#10

31.01.2007, 12:47

Schließe mich meinen Vorredner da an: Etwas Praxis vor dem Beginn der Weiterbildung ist sicherlich von Vorteil. Viele Dinge, die man dann bereits aus der Praxis weiß, müssen nicht noch gelernt werden... Lernstoff gibts sowieso genug :wink: Ich hatte bereits 4 J. Berufserfahrung, bevor ich mit dem Studium angefangen habe und ich sehe darin klare Vorteile.
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