Da im Forum immer mal wieder Fragen zu den Kosten der Weiterbildung zum Rechtsfachwirt und deren Finanzierung auftauchen, habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein paar Infos zusammengestellt und hoffe damit allen Weiterbildungs-Wütigen unter Euch weiterhelfen zu können.
[highlight=red][shadow=red]Rechtsfachwirt
Kosten der Weiterbildung [/shadow][/highlight]
Meine Nachfragen bei mehreren Bildungsträgern (über die jeweilige Kammer zu erfahren) zu den Fortbildungskosten zum Rechtsfachwirt haben teilweise große Spannen von bis zu mehreren tausend Euro ergeben (1.500,00 bis 3.000,00 €).
Natürlich sollte man sich Informationsmaterial der jeweiligen Bildungsträger zukommen lassen, denn schon hier sind große Unterschiede von Niveau und Leistung zu erkennen. Manche Ausbilder bieten Unterricht an 2 Tagen die Woche, andere nur samstags. Es kann sein, dass 2-3 Mal ein Wochenblock eingeschoben wird oder nur 1 Woche Prüfungsvorbereitung. Jeder, der eine Weiterbildung absolvieren will, sollte sich also erst einmal im Klaren darüber sein, was er will (ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium) und wie er das mit dem Beruf vereinbaren kann. Für mich selbst kam nur der Samstag in Frage, denn ich bin von Montag bis Freitag ein gewöhnliches Arbeitstier.
Mein Bildungsträger sollte natürlich preiswert und qualitativ gut sein. Außerdem musste ich auch noch darauf achten, dass die Bahn zum Ausbildungsort gute Verbindungen bietet. Und zu guter Letzt sollte man noch Kosten für Bücher und Prüfungsgebühren mit einrechnen…
Ich habe am Anfang für mich geklärt, wo ich lernen will. In Sachsen-Anhalt gibt es leider nur einen Bildungsträger --> also nicht sehr viel Auswahl!
Info-Material habe ich von allen möglichen Bildungsträgern (z.B. auch in Leipzig und Erfurt) angefordert und mich dann über alle Pro und Contras informiert. Zusätzlich habe ich noch mit ehemaligen Schülern telefoniert und diese mit allen meinen Fragen bombardiert (und auch überall ganz liebe und hilfreiche Antworten erhalten).
Jetzt ging es nur noch an die Kosten. Mein Chef machte mir bald klar, dass er mich finanziell leider nicht unterstützen könne, also musste ich mich nach anderen "Sponsoren" umschauen.
Beim Amt für Aus- und Weiterbildung habe ich dann vom so genannten "Meister-BAföG" erfahren. Anträge gibt es auch im Netz.
Meister-BAföG heißt, dass der Staat 30,5 % der Ausbildungskosten übernimmt - und das geschenkt! Wenn das einem keiner sagt, hört man davon übrigens nie etwas. Dieses "Meister-BAföG" ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig! Also nur Antrag ausfüllen, Anlagen dazu und dann ein bisschen warten. Nach Erhalt des BAföG-Bescheides und des Geldes bekommt man dann noch Post von der KfW-Bank. Diese Bank macht einem ein Angebot über ein zinsloses Darlehen für die restlichen Fortbildungskosten. Man muss dieses Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen.
Für ganz Schlaue gibt es noch die Bestenförderung. Wenn im Rechtsanwaltsfachangestelltenbrief die Noten 1,9 bzw. 87 Punkte stehen und man noch keine 25 Jahre alt ist, übernehmen die wohl alle Kosten der Weiterbildung. Allerdings kenne ich niemanden, der so gefördert wurde und kann Euch da keinen Erfahrungsbericht liefern.
Ich zahle also Fortbildungskosten (insgesamt 1.900,- €)monatlich 100,-€, Fahrtkosten Bahn ca. monatlich 25,- €, Büchergeld, Essen, Trinken etc.
Vom BAföG-Amt gab es ca. 575,00 € geschenkt und den Rest finanziere ich selbst. Das Darlehen der KfW habe ich nicht in Anspruch genommen.
[highlight=red][shadow=red]Rechtsfachwirt
Meister-BAföG[/shadow][/highlight]
(lt. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - in Kraft getreten am 1. Januar 2002)
"Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht."
Allgemeine Informationen zum AFBG
· Das so genannte "Meister-BAföG" wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert.
· Gefördert werden alle beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Meisterkurse, Fernstudium etc.).
· Unterstützt wird die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Qualifizierungen und damit auch die Fortbildungsmotivation jedes Einzelnen.
· Der staatliche Zuschuss zu den gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird in Höhe von 30,5 Prozent (seit 01. Januar 2006) gewährt.
Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.
Antragstellung und Bewilligung
· Anträge gibt es bei jeder Kreis- bzw. Stadtverwaltung (Amt für Ausbildungsförderung, Schulamt o.ä.) und auch im Internet zum herunterladen und ausdrucken.
· Meister-BAföG wird nur einmal beantragt und für die Gesamtdauer der Maßnahme bewilligt.
· Die Antragstellung sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ist jedoch bis vor Beendigung der Maßnahme möglich.
· Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist und alle Anlagen beigefügt waren, erfolgt die Bewilligung des Zuschusses innerhalb von ca. 2 Monaten. Man bekommt den Bescheid zugeschickt und das Geld ist einige Tage später auch da.
Darlehen
Die KfW-Bank meldet sich bei jedem einzelnen Antragsteller und macht ein individuelles Angebot für ein Darlehen über die restlichen Lehrgangsgebühren.
Dieses Darlehen wird zins- und tilgungsfrei während des Lehrganges und bis zu 6 Jahre nach Lehrgangsbeginn gewährt.
Es besteht keine Pflicht dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Noch mehr Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info
LG aus Naumburg
Sandra
[highlight=red][shadow=red]Rechtsfachwirt
Kosten der Weiterbildung [/shadow][/highlight]
Meine Nachfragen bei mehreren Bildungsträgern (über die jeweilige Kammer zu erfahren) zu den Fortbildungskosten zum Rechtsfachwirt haben teilweise große Spannen von bis zu mehreren tausend Euro ergeben (1.500,00 bis 3.000,00 €).
Natürlich sollte man sich Informationsmaterial der jeweiligen Bildungsträger zukommen lassen, denn schon hier sind große Unterschiede von Niveau und Leistung zu erkennen. Manche Ausbilder bieten Unterricht an 2 Tagen die Woche, andere nur samstags. Es kann sein, dass 2-3 Mal ein Wochenblock eingeschoben wird oder nur 1 Woche Prüfungsvorbereitung. Jeder, der eine Weiterbildung absolvieren will, sollte sich also erst einmal im Klaren darüber sein, was er will (ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium) und wie er das mit dem Beruf vereinbaren kann. Für mich selbst kam nur der Samstag in Frage, denn ich bin von Montag bis Freitag ein gewöhnliches Arbeitstier.
Mein Bildungsträger sollte natürlich preiswert und qualitativ gut sein. Außerdem musste ich auch noch darauf achten, dass die Bahn zum Ausbildungsort gute Verbindungen bietet. Und zu guter Letzt sollte man noch Kosten für Bücher und Prüfungsgebühren mit einrechnen…
Ich habe am Anfang für mich geklärt, wo ich lernen will. In Sachsen-Anhalt gibt es leider nur einen Bildungsträger --> also nicht sehr viel Auswahl!
Info-Material habe ich von allen möglichen Bildungsträgern (z.B. auch in Leipzig und Erfurt) angefordert und mich dann über alle Pro und Contras informiert. Zusätzlich habe ich noch mit ehemaligen Schülern telefoniert und diese mit allen meinen Fragen bombardiert (und auch überall ganz liebe und hilfreiche Antworten erhalten).
Jetzt ging es nur noch an die Kosten. Mein Chef machte mir bald klar, dass er mich finanziell leider nicht unterstützen könne, also musste ich mich nach anderen "Sponsoren" umschauen.
Beim Amt für Aus- und Weiterbildung habe ich dann vom so genannten "Meister-BAföG" erfahren. Anträge gibt es auch im Netz.
Meister-BAföG heißt, dass der Staat 30,5 % der Ausbildungskosten übernimmt - und das geschenkt! Wenn das einem keiner sagt, hört man davon übrigens nie etwas. Dieses "Meister-BAföG" ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig! Also nur Antrag ausfüllen, Anlagen dazu und dann ein bisschen warten. Nach Erhalt des BAföG-Bescheides und des Geldes bekommt man dann noch Post von der KfW-Bank. Diese Bank macht einem ein Angebot über ein zinsloses Darlehen für die restlichen Fortbildungskosten. Man muss dieses Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen.
Für ganz Schlaue gibt es noch die Bestenförderung. Wenn im Rechtsanwaltsfachangestelltenbrief die Noten 1,9 bzw. 87 Punkte stehen und man noch keine 25 Jahre alt ist, übernehmen die wohl alle Kosten der Weiterbildung. Allerdings kenne ich niemanden, der so gefördert wurde und kann Euch da keinen Erfahrungsbericht liefern.
Ich zahle also Fortbildungskosten (insgesamt 1.900,- €)monatlich 100,-€, Fahrtkosten Bahn ca. monatlich 25,- €, Büchergeld, Essen, Trinken etc.
Vom BAföG-Amt gab es ca. 575,00 € geschenkt und den Rest finanziere ich selbst. Das Darlehen der KfW habe ich nicht in Anspruch genommen.
[highlight=red][shadow=red]Rechtsfachwirt
Meister-BAföG[/shadow][/highlight]
(lt. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - in Kraft getreten am 1. Januar 2002)
"Das "Meister-BAföG" unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht."
Allgemeine Informationen zum AFBG
· Das so genannte "Meister-BAföG" wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert.
· Gefördert werden alle beruflichen Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Meisterkurse, Fernstudium etc.).
· Unterstützt wird die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Qualifizierungen und damit auch die Fortbildungsmotivation jedes Einzelnen.
· Der staatliche Zuschuss zu den gesamten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird in Höhe von 30,5 Prozent (seit 01. Januar 2006) gewährt.
Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.
Antragstellung und Bewilligung
· Anträge gibt es bei jeder Kreis- bzw. Stadtverwaltung (Amt für Ausbildungsförderung, Schulamt o.ä.) und auch im Internet zum herunterladen und ausdrucken.
· Meister-BAföG wird nur einmal beantragt und für die Gesamtdauer der Maßnahme bewilligt.
· Die Antragstellung sollte möglichst vor Beginn der Maßnahme erfolgen, ist jedoch bis vor Beendigung der Maßnahme möglich.
· Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist und alle Anlagen beigefügt waren, erfolgt die Bewilligung des Zuschusses innerhalb von ca. 2 Monaten. Man bekommt den Bescheid zugeschickt und das Geld ist einige Tage später auch da.
Darlehen
Die KfW-Bank meldet sich bei jedem einzelnen Antragsteller und macht ein individuelles Angebot für ein Darlehen über die restlichen Lehrgangsgebühren.
Dieses Darlehen wird zins- und tilgungsfrei während des Lehrganges und bis zu 6 Jahre nach Lehrgangsbeginn gewährt.
Es besteht keine Pflicht dieses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Noch mehr Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info
LG aus Naumburg
Sandra