Bewerbungsunterlagen für den Lehrgang zum Rechtsfachwirt

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Micki
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#1

29.01.2007, 11:04

Hallo zusammen.

Da ich bald meine Anmeldeunterlagen zum Rechtsfachwirt abschicken möchte kam mir nun die Frage, wie das aufgebaut sein soll.

Ich weiß dass die Bewerbungsunterlagen enthalten sollen:

a) Angaben zur Person (Name, Vorname Wohnsitz) und Anschrift der RA-Kanzlei in der man zurzeit tätig ist;

b) Kopie des Prüfungszeugnisses der Abschlussprüfung;

c) Angaben über Beginn und Ende der Ausbildungszeit; und

d) einen Nachweis über die zweijährige Tätigkeit in einem RA-Büro unter Angabe der Anschrift der RA-Kanzleien.


Soll ich jeden Punkt einzeln auf ein Blatt bringen oder kann ich das auch auf ein Blatt bringen in Form eines Lebenslaufes?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Anregungen geben könntet.

Vielen Dank im Voraus
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
Kristin
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#2

29.01.2007, 12:02

Ich habe im September 2006 die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt angefangen.

Ich hatte vorher bei dem Schulträger angerufen und die haben mir dann ein Anmeldeformular zugeschickt. Darin war dann lediglich mein Name, Anschrift, Telefonnummer, die Anschrift der Kanzlei, in der ich zur Zeit arbeite, einzutragen.

Ein paar Tage später habe ich dann die Anmeldebestätigung erhalten.

Übrigens - ich weiß nicht, ob dir das bereits bekannt ist - kannst du für die Weiterbildung Meister-BAFög beantragen.
MrBoogie
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#3

29.01.2007, 12:30

gibts irgendwo infos für die weiterbildung bzw. das meister-bafög?

wenns geht ein paar links zum nachlesen wären super. hab nämlich auch interesse.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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Sandra S.
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#4

29.01.2007, 13:10

Hallo,
mache den Kurs über Soldan. Da war in den Anmeldungsunterlagen auch schon ein Anmeldeformular drin. Das einzige, was ich sonst noch beigefügt habe, war eine Kopie meines Prüfungszeugnisses und eine Bestätigung von meinem Arbeitgeber, dass ich von ... bis ... ununterbrochen in der Kanzlei beschäftigt war.

@Mr. Boogie: Schau mal unter www.meister-bafoeg.de
Vielleicht findest du da schon nützliche Informationen.
Liebe Grüße
von Sandra
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suncat
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#5

29.01.2007, 13:47

Hi!
Ich habe mich letzte Woche auch angemeldet und zwar nur mit einem Anmeldeformular. Irgendwelche anderen Unterlagen waren nicht erforderlich!
Liebe Grüße

suncat
Caroberg

#6

29.01.2007, 14:21

Halo,
ich interessiere mich auch seit geraumer Zeit für die Weiterbildung. Muss mein Chef mich für die Zeit, die man in der Schule verbringt freistellen?

Hat jemand von euch das per Fernlehrgang gemacht? Wie sind eure Erfahrungen?

Bei uns hier in der Region Chemnitz gibt es eine Durchfallquote von 65 %. Ist das bei euch auch so hoch? Ich habe nämlich keinen Bock so viel Kohle zu bezahlen und das dann nicht zu schaffen.
Micki
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#7

29.01.2007, 15:00

Also von so einem Anmeldebogen hör ich jetzt zum ersten mal.

Werd mich mal erkundigen ob es das hier in Köln auch gibt.

:thx für eure Antworten.
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
Mondelfin

#8

29.01.2007, 15:16

@Micki Hier in Köln gibt es kein Anmeldeformular. Hab schonmal bei der Kammer angerufen. Was Du brauchst, ist Dein Prüfungszeugnis, ein Nachweis, daß Du seit zwei Jahren beim Anwalt arbeitest, und halt die sonstigen Angaben, die Du auch auf der Homepage von der RAK Köln findest. Bin noch am überlegen, ob ich den Kurs dieses Jahr anfangen soll.
Blnerin
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#9

29.01.2007, 15:31

@Caroberg
Ich habe letztes Jahr im Oktober mit dem Fernstudium zur Rechtsfachwirtin bei der TFH Berlin anfangen. Ich finde es bis jetzt ziemlich gut, da ich mir meine Zeit halt selber einteilen kann, wann ich was mache. Du bekommst dann halt jedes Semester einen Ordner, den du durcharbeiten solltest und jeweils dazu noch Einsendeaufgaben, die du beantworten musst und dann reichen musst. Ansonsten gibt es halt im 2. Semester und im 3. Semester eine sog. Präzensphase, wo du dann zur TFH hin musst. Die dauern jeweils 5 1/2 Tage (am Samstag wird abschließend eine Klausur geschrieben). Ich kämpfe mich gerade durch die Einsendeaufgaben, da wir am 12.02.07 Abgabetermin haben. Bis jetzt habe ich es noch nicht bereut und finde es echt gut. Wenn du noch was wissen willst, fragt ruhig.

LG Blnerin
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Sandra S.
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#10

29.01.2007, 18:40

Zu dem Unterschied zwischen Fernstudium und Lehrgang über Soldan wurde uns gesagt, dass wohl das Fernstudium eher mehr auf Gutachtenstil abgestellt ist, besonders durch die Einsendeaufgaben (also Sachverhaltsdarstellung, Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten etc).
Der Lehrgang über Soldan soll mehr praxisbezogen sein. Im Unterricht bekommst du ziemlich viel vermittelt. Natürlich musst du dann zu Hause noch nacharbeiten, da einige Sachen, die in den Skripten steht, im Unterricht aus Zeitgründen nur mal kurz angesprochen werden können. Und am Ende jedes Themenblocks schreibst du dann eine Klausur. Aber große Ausarbeitungen musst du da nicht machen.

Kommt eben drauf an, welcher Lerntyp man ist. Ich finde es ganz schön heftig, sich das alles selbst beibringen zu müssen! Ich mache den Kurs über Soldan, muss aber sagen, dass ich neben dem Wochenend-Unterricht auch noch mal locker 2-3 Stunden jeden Tag in der Woche über den Büchern und Skripten sitze. Bin aber in der Hinsicht vielleicht auch ein "Streber". :wink:

@Caroberg
Natürlich ist dein Chef nicht verpflichtet, dich für den Unterricht freizustellen. Wenn dein Chef dich absolut querstellt, dann würde ich ihn bitten, dich ohne Bezahlung freizustellen, oder du arbeitest die Stunden in der Woche raus. In der Regel ist der Kurs über Soldan alle 2 Wochen freitags nachmittags und samstags, so dass es sich also nur um ein paar Stunden handelt, die dir fehlen.

Die Durchfallquote bei euch ist ja echt hoch! :shock: Soviel ich weiß, skind bei dem letzten Kurs hier in Thüringen von ca. 40 Mann 2 durchgefallen! Das lässt hoffen! :wink:
Allerdings wurde uns schon gesagt, dass es bei unserem Kurs zum ersten Mal eine Wiederholungsprüfung im November geben wird (Prüfungen sind im April). Vorher gabs das nicht, da mussten die, die durchgefallen sind, solange warten, bis wieder ein Kurs abgeschlossen wurde und da bei den Prüfungen mitschreiben. Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass "genug Leute durchfallen", so dass sich eine Wiederholungsprüfung im November lohnt. Gibt einem schon zu denken... :angst
Liebe Grüße
von Sandra
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