Hallo ihr,
vielleicht hab ich nicht richtig gesucht, aber zu dem Thema konnte ich hier bislang nichts finden.
Neulich hat mir jemand erzählt, dass man mit dem Abschluss des Rechtsfachwirt"studiums" automatisch die allgemeine (Fach-)Hochschulreife erlangt hat - stimmt das? Und wenn ja, wo ist das geregelt?
Gegoogelt hab ich auch schon, aber leider erfolglos.
Ich hoffe, ihr wisst mehr!
LG Anni
Rechtsfachwirt - Hochschulzugangsberechtigung?
Kann ich mir nicht vorstellen, den man studiert ja nicht im klassischen Sinne Rechtsfachwirt, sondern es ist ja eher eine Weiterbildung.
- schneewittchen1984
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