Hallo!
Und zwar möchte ich nächstes Jahr das Studium zur Rechtsfachwirtin beginnen. Von jeder Kammer gibt es für fast jeden Beruf Begabtenförderung. Für das Studium zur Rechtsfachwirtin habe ich leider noch nichts gefunden. Vieleicht könnt Ihr mir ja, wieder einmal , helfen. Wäre echt dankbar, wenn ich so langsam in Erfahrung bringen könnte ob es überhaupt staatliche Förderungen o.ä. gibt oder nicht!
staatliche Förderung f. Studium Rechtsfachwirt?
- suncat
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Hi Krümel,
wie es der Zufall will, habe ich mich vorgestern zum Rechtsfachwirtstudium bei der RENO in München ab August 2007 angemeldet (mir ist immer noch ganz schlecht vor Aufregung).
Vorab hatte ich mich beim Landratsamt informiert, dort wurde mir zur Information eine Broschüre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in die Hände gedrückt, die ich aber gar nicht hätte gebraucht, die nette Dame hat nämlich sofort in ihrem Computer nachgesehen und mir erklärt, daß ich definitiv Meister-Bafög erhalte.
Ich habe also unter www.meister-bafoeg.info mir die richtigen Formblätter (für mich Formblatt A, B und Anlage zu B) ausgedruckt und das Formblatt Anlage zu B gleich mit der Anmeldung an RENO versandt.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu wirr erklärt, aber, wie gesagt, fühle mich im Moment total überfordert mit der Tatsache, daß ich jetzt mit 39 Jahren nochmal was lernen muß, kann, darf
Tja, für Begabtenförderung war ich dann doch schon etwas zu
wie es der Zufall will, habe ich mich vorgestern zum Rechtsfachwirtstudium bei der RENO in München ab August 2007 angemeldet (mir ist immer noch ganz schlecht vor Aufregung).
Vorab hatte ich mich beim Landratsamt informiert, dort wurde mir zur Information eine Broschüre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in die Hände gedrückt, die ich aber gar nicht hätte gebraucht, die nette Dame hat nämlich sofort in ihrem Computer nachgesehen und mir erklärt, daß ich definitiv Meister-Bafög erhalte.
Ich habe also unter www.meister-bafoeg.info mir die richtigen Formblätter (für mich Formblatt A, B und Anlage zu B) ausgedruckt und das Formblatt Anlage zu B gleich mit der Anmeldung an RENO versandt.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht zu wirr erklärt, aber, wie gesagt, fühle mich im Moment total überfordert mit der Tatsache, daß ich jetzt mit 39 Jahren nochmal was lernen muß, kann, darf
Tja, für Begabtenförderung war ich dann doch schon etwas zu
Liebe Grüße
suncat
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Voraussetzung ist nur eine abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r sowie zwei Jahre Berufserfahrung, soweit ich weiß.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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na dann isses ja super. dann kann ich ja mal bei meinem chef anfragen, ob es sich für mich lohnen würde die ausbildung zu machen. will ja hinterher wesentlich mehr geld haben als jetzt.
aber ich denke, dass es sich bei mir nicht lohnt (1 RA + 1 REFA). da müsste die kanzlei schon größer sein.
oder was meint ihr dazu?
aber ich denke, dass es sich bei mir nicht lohnt (1 RA + 1 REFA). da müsste die kanzlei schon größer sein.
oder was meint ihr dazu?
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
- Curry
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Für die Zukunft ist so ein Rechtsfachwirtkurs mit Sicherheit immer gut. Du hattest ja glaube ich auch vor, die Kanzlei zu wechseln, aber ob Chef das bezahlt...
Curry
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ja wenn ich in ne größere kanzlei käme wäre das von vorteil mit dem rechtsfachwirt. aber meinste, ein anwalt stellt lieber nen rechtsfachwirt mit ner gehaltsforderung von 2200 € brutto ein als nen einfachen rechtsanwaltsfachangestellten mit ner forderung von 1500 € brutto? machen doch die gleiche arbeit. der rechtsfachwirt könnte mehr machen, aber ob er mehr zu tun bekommt ist fraglich. hat alles vor- und nachteile so ne weitere ausbildung.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Hi MrBoogie!
Also ich werde das Studium auf jeden Fall machen! Ich denke man hat nie ausgelernt. Und wenn du später in eine andere Kanzlei wechseln solltest und keine Einstellung als Rechtsfachwirt bekommst, dann kannst du ja auch für das Gehalt eines Rechtsanwaltsfachangestellten arbeiten.
Man weiß ja nie was kommt.
LG Krümel
Also ich werde das Studium auf jeden Fall machen! Ich denke man hat nie ausgelernt. Und wenn du später in eine andere Kanzlei wechseln solltest und keine Einstellung als Rechtsfachwirt bekommst, dann kannst du ja auch für das Gehalt eines Rechtsanwaltsfachangestellten arbeiten.
Man weiß ja nie was kommt.
LG Krümel