Rücktritt von der Rechtsfachwirtprüfung möglich?

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Pepeline
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#1

21.01.2010, 08:56

Halle. Ich habe ein mittelgroßes bis großes Problem. Ich habe im Jahr 2008 meine Rechtsfachwirtprüfungen abgelegt und bis auf Buchhaltung alle gemeistert. Dieses Jahr müsste ich nun die eine Prüfung wiederholen, Termin ist der 06.02.2010, ich bin bereits angemeldet und habe die Prüfungsgebühr auch bezahlt. Im Januar kam es nun zur Trennung von meinem langjährigen Lebenspartner, wir haben ein kleines Kind (1,5 Jahre). Ich bin, um es auf deutsch zu sagen, derzeit nicht in der Lage, für die Prüfung zu lernen, zumal es ja so ist, dass, wenn ich diese bestehe, im April sämtliche mündlichen Prüfungen kommen, die ja ebenfalls eine intensive Vorbereitung bedeuten. Ich bemühe mich derzeitig um eine neue Wohnungen, Kitaplatz, Behördengänge, Wohngeldantrag, Kitazuschussantrag, Regelungen rund ums Kind etc. Es sind also Dinge, die mich derzeitig nicht unbedingt nur ans Lernen denken lassen und ich möchte diese Prüfung unbedingt bestehen diesmal. Kann mir jemand sagen, wie meine Chancen liegen, diese Prüfung auf nächstes Jahr zu verlegen? Es hieß letztens, dass man fünf Jahr Zeit hätte (ich bin immer von den zwei Jahren ausgegangen). Die Kammer hat die Prüfungsgebühr bereits, könnte die ja für nächstes Jahr behalten. Hat jemand schon Erfahrung mit einer solchen Situation? Danke
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Kasimir1603
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#2

21.01.2010, 09:48

Ich würde einfach anrufen, Sachlage schildern und Möglichkeiten abklopfen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Andreas

#3

21.01.2010, 09:54

Thema verschoben in den RFW-Bereich.
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