Voraussetzungen für Rechtsfachwirtstudium

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Ciara
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#11

21.01.2010, 14:32

Danke Andreas.

Wenn es danach geht, muss ich diese Kenntnisse bereits haben. Das Problem wäre auch, dass ich nicht in einer Kanzlei direkt arbeite, aber demnächst die arbeiten für meinen Chef (der macht hier eine zweite Kanzlei auf für unsere Mahnsachen) mit erledigen werde.

Hmm, muss ich wohl mal anrufen.
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Sunny86
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#12

21.01.2010, 21:38

Hallo, ich habe vor einigen Tagen mit Frau Schröter von Soldan telefoniert. Sie meinte, dass man zwei Jahre Berufserfahrung haben musst, wenn die erste Prüfung stattfindet.

Und der Kurs in Hambur ist bereits voll, meinte sie da zumindest und es stehen schon einige auf der Warteliste...

Liebe Grüße
Andreas

#13

22.01.2010, 12:28

Wird Hamburg definitiv von Soldan veranstaltet, also der Kurs, an dem Ciara teilnehmen will?

@Ciara:
Dann ruf doch mal Frau Schröter bei Soldan an (0201) 86 12-0 und dann verbinden lassen :wink: ist ne ganz Nette!
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Ciara
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#14

22.01.2010, 12:42

Jap, in Hamburg wird der von Soldan veranstaltet.

Ich werde sie wohl mal anrufen. Der Einstieg wäre auch schon im März, das wäre auch ein wenig früh.
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tine_reno84

#15

23.01.2010, 12:05

also wenn ihr nicht direkt Rechtsfachwirt studieren wollt, könntet ihr euch mal auf der HWR Seite in Berlin schauen, dort kann man Rechtsmanagement studieren. Es ist ein Bachelorstudiengang und geht drei Jahre...ich bin mittendrin...

lg
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Ciara
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#16

23.01.2010, 14:39

Sunny86 hat geschrieben:Hallo, ich habe vor einigen Tagen mit Frau Schröter von Soldan telefoniert. Sie meinte, dass man zwei Jahre Berufserfahrung haben musst, wenn die erste Prüfung stattfindet.

Und der Kurs in Hambur ist bereits voll, meinte sie da zumindest und es stehen schon einige auf der Warteliste...

Liebe Grüße
In Hamburg finden ja immer halbjährlich die schriftlichen Prüfungen statt nach jedem Block, also ginge das schon einmal nicht.
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Sunny86
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#17

23.01.2010, 21:49

Ciara hat geschrieben:
Sunny86 hat geschrieben:Hallo, ich habe vor einigen Tagen mit Frau Schröter von Soldan telefoniert. Sie meinte, dass man zwei Jahre Berufserfahrung haben musst, wenn die erste Prüfung stattfindet.

Und der Kurs in Hambur ist bereits voll, meinte sie da zumindest und es stehen schon einige auf der Warteliste...

Liebe Grüße
In Hamburg finden ja immer halbjährlich die schriftlichen Prüfungen statt nach jedem Block, also ginge das schon einmal nicht.
Ja und bei der ersten Prüfung muss man wohl zwei Jahre Berufserfahrung haben...
Naddl-22
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#18

23.02.2010, 20:22

Hallo,
stimmt das, dass man die Weiterbildung zur Rechtswirtin selber zahlen muss und das die bis zu 2.000 € kostet?
Tom71
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#19

28.03.2010, 15:53

Kann es sein, dass die Prüfungszulassungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind? Anderenfalls sind die auf der verlinkten Website hinterlegten rechtlichen Grundlagen der Zulassungsvoraussetzungen im § 2 überholt :wink:

Nach der Studienordnung der Beuth-Universität ist in § 3 Abs. 1 Nr. 1 geregelt, dass "... eine mit erfolg abgelegte Abschlussprüfung als RaFa ... und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis...." die Zugangsvorraussetzung ist.

Obwohl, es ging hier im Thread um die Zulassung zur schriftlichen Prüfung :shock: :roll:

Aber mal die grundlegende Frage, gibt es Fälle/Ausnahmen, wo diese 2jährige Praxiserfahrung bzw. die vorliegende Festanstellung unberücksichtigt bleiben konnten?
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happykitcat
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#20

29.03.2010, 19:51

Hi Tom,

bei Beuth handelt es sich mit der halbjährigen Berufspraxis, um die Praxis, die du benötigst für den Studienbeginn. Das Studium dauert 1,5 Jahre und somit hast du zur ersten Prüfung eine Berufspraxis von 2 Jahren.

Du must ja auch keine Festanstellung nachweisen, du must deine Berufspraxis vorweisen. Dies kannst du am Besten mit Arbeitszeugnissen oder Bestätigungen.

LG aus Berlin
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