Voraussetzungen für Rechtsfachwirtstudium

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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ellimorelli
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#1

22.06.2009, 16:32

Hi

Ich bin am überlegen, ob ich nich jetzt oder vllt. auch erst später das Studium zum Rechtsfachwirt beginne. Aber was sind die Voraussetzungen? Wie lang muss ich schon als Refa gearbeitet haben? usw.

Kann mir jemand da weiterhelfen?

LG elli
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schneewittchen1984
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#2

22.06.2009, 16:41

Das kommt darauf an, wo du die Fortbildungsmaßnahme machst. Beim Fernstudium braucht man z.B. neben der erfolgreich abgelegten Prüfung zur Refa nur eine 1/2-jährige Berufserfahrung. Bei der Fortbildungsmaßnahme über meine zuständige Kammer hätte ich eine mindestens 1-jährige Berufserfahrung und außerdem noch eine feste Arbeitsstelle in einer Kanzlei nachweisen müssen.
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Kathy
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#3

23.06.2009, 09:22

Machen wir doch mal Werbung für die Arbeit von Andreas:

http://www.rechtsfachwirt.net/beruf-rechtsfachwirt.html
MfG Kathy

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SusannLE
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#4

16.08.2009, 17:28

Kathy hat geschrieben:Machen wir doch mal Werbung für die Arbeit von Andreas:

http://www.rechtsfachwirt.net/beruf-rechtsfachwirt.html
Dort habe ich auch schon felißig gelesen.

Dennoch meine Fragen: Ich bin gelernte Bürokauffrau, habe aber in einer Kanzlei gelernt. Ausgelernt habe ich 2002. Ich arbeite seither mit einer Unterbrechung von einem halben Jahr immer in Kanzleien, seit Mitte 2005 in der gleichen Kanzlei. Ich habe dort sehr viel gelernt und übernehme dort eine Menge Verantwortung. Wie das so ist in Leipzig, lässt das Gehalt zu wünschen übrig. Zukunftsorientiert stelle ich mir die Frage, ob ich eine Ausbildung als ReFaWi überhaupt machen kann / sollte. Ich bin fast 27 und sollte mir langsam mal Gedanken machen. Ich habe aber Angst, wegen der fehlenden Refa-Ausbildung könnte mir viel Stoff fehlen und ich könnte dann scheitern.

Was sagt Ihr dazu?
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
cahra
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#5

16.08.2009, 17:48

Ich glaube ohne Refa-Ausbildung benötigst Du eine 6-jährige einschlägige Berufserfahrung. Aber ich würde mich einfach mal bei Eurer Kammer erkundigen.

Ich weiß ja nicht, was Dein Aufgabengebiet in der Kanzlei ist, aber wenn Du die ganze Zeit die Refa-Aufgaben gemacht hast, wie z. B. Fristenkontrolle, Rechnungen, ZV... dürftest Du da glaube ich keine Probleme haben. Es ist schon sehr anspruchsvoll, ich bin jetzt fast durch (schriftl. Prüfungen im November), aber es macht echt Spaß.
Viele Grüße von Cahra
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SusannLE
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#6

16.08.2009, 18:21

Danke, ich werde mich mal bei der Kammer durchfragen. Dort werde ich ja sicherlich auch erfahren, was der Kurs kostet, oder?
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cahra
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#7

17.08.2009, 12:53

Bestimmt.
Viele Grüße von Cahra
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Ciara
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#8

21.01.2010, 12:07

Ich greife das Thema mal wieder auf.

Ich wollte auch gerne den Rechtsfachwirt in Hamburg machen und habe mir mal die Infobroschüre angeschaut.

Da stehen ja auch die Dinge, die man zur Anmeldung braucht. Jetzt steht da, dass ich einen Nachweis über eine zweijährige Berufspraxis bräuchte. Ich dachte aber immer, dass ich zum Zeitpunkt der Prüfung die 2-jährige Berufspraxis bräuchte.

Jetzt bin ich verwirrt. :-( Kann mir da einer helfen?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
humpi
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#9

21.01.2010, 12:40

Ruf doch einfach mal Frau Gojtowki bei der HansRAK an. Sie ist die Ansprechpartnerin für den Rechtsfachwirtkurs hier in Hamburg. Ich meine, dass in dem letzten Hamburger Kurs auch einige Kolleginnen noch keine 2-jährige Berufspraxis hatten. :)
Andreas

#10

21.01.2010, 14:07

Machen wir doch nochmal Werbung für meine Arbeit :lol: :

http://www.rechtsfachwirt.net/rechtlich ... lagen.html

Dort § 2 I 1.

Durch Abs. 3 des § 2 ist die Prüfungszulassung übrigens dermaßen schwammig, daß mit etwas gutem Willen auch eine Giraffe zur Prüfung zugelassen werden könnte :lol:

Übrigens, die folgenden Fragen lege ich jedem RFW-Interessierten dringend nahe:

Ist es sinnvoll, daß Du Rechtsfachwirt/in wirst ?
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