Widerspruch gegen ReFaWi-Prüfung

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Katharina80
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#1

20.05.2009, 09:17

Hallo,

wisst Ihr wie das läuft, wenn man Widerspruch gegen eine Rechtsfachwirtprüfung einlegt? Also, ob es da eine Frist gibt und wenn der Widerspruch durchgeht, was dann passiert?

Wird die Prüfung neu geschrieben oder werden einfach Aufgaben gestrichen?

Achso, ich mache den ReFaWi über Soldan...
Gina

#2

20.05.2009, 09:20

Wirf mal einen Blick in die Prüfungs-Durchführungsverordnung deiner dich prüfenden Kammer, daraus müssten sich entsprechende Fristen ergeben. Bei welcher Kammer lässt du dich denn prüfen? Mit Soldan hat die Prüfung ja am Ende rein gar nichts zu tun.
Katharina80
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#3

20.05.2009, 09:22

Schleswig-Holstein...

Hat denn schon jemand Erfahrung damit, Widerspruch gegen eine Prüfung einzulegen?

Bei uns kam nämlich ein Fall dran, der nie besprochen wurde im Unterricht und auch nicht in den Skripten bzw. der Sachverhalt, der Fall wird wohl wahrscheinlich 25 % ausmachen...
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Kathy
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#4

20.05.2009, 09:35

Wegen dem Widerspruch steht auf jeden Fall was in der Prüfungsordnung.

Also wir hatten sicherlich auch Dinge die wir nicht besprochen hatten, aber ist das widerspruchswürdig?

Die Prüfungsaufgaben orientieren sich an den Skripten aber ich glaube nicht, dass sie sich nur darauf beziehen müssen.

Aber ist nur ne Vermutung. Wenn das soviel ausmacht, ists an Versuch wert.
MfG Kathy

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#5

20.05.2009, 09:59

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das einen Widerspruch rechtfertigt. Immerhin ist die Prüfung vor der RAK völlig losgelöst von den vorbereitenden Institutionen. Du kannst ja auch zur Prüfung gehen, wenn du vorher keinen Kurs gemacht hat.

M. E. sollen die Kurse Wissen und die Anwendung dieses Wisses vermitteln. Wie man das dann in der Prüfung umsetzt, ist deine eigene Sache.
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tobik9
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#6

20.05.2009, 10:05

Hallo,

ich mache auch die Fortbildung bei Soldan, allerdings in Hamburg. Bei uns war es auch so, dass ein Fall dran kam, der nicht besprochen wurde.

Unser so genannter Klassensprecher hat sich dann mit der Kammer und dem Dozenten in Verbindung gesetzt.

Die haben dann geprüft, ob die Mehrheit schlecht abgeschnitten hat. War aber nicht so, wurde gut gelöst. Wäre es der andere Fall gewesen, dann hätten sie die Sache anders bewertet oder rausgenommen.

Sprecht mal mit der Kammer oder dem Dozenten.

lg
Katharina80
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#7

20.05.2009, 10:06

Das ist nicht das Einzigste, was in der Prüfung nicht stimmte, wollte aber hier nicht alles so in Einzelheiten reinschreiben...

Der Fall, beinhaltete auch nicht das, was der ReFaWi beinhaltet (weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll)...

Versuchen kann man es ja mit dem Widerspruch...

Aber danke für Eure Anmerkungen...
Katharina80
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#8

20.05.2009, 10:07

@Topik9: Genau das wollte ich wissen... In welchem Bereich war das denn bei Euch der Fall?
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tobik9
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#9

20.05.2009, 10:09

Bei uns war es die Immbiliarvollstreckung. Unser Dozent meinte, dass brauchen wir nicht besprechen ist nicht wichtig und dann kam es in der Prüfung dran.
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