Ist Bürovorsteherin und Rechtsfachwirtin das Gleiche?

Hier können allgemeine Fragen zur Weiterbildung Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin gestellt werden.
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Krümel
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#1

12.11.2006, 19:27

Hallo,

bin ein wenig verwirrt! Werde im Januar, hoffentlich, meine Abschlußprüfung bestanden haben. Da ich an der Fortbildung zur Rechtsfachwirtin interessiert bin habe ich mich mit meinem Rechtskundelehrer unterhalten. Dieser meinte jedoch, daß dieses Studium gar keines sei, sondern "nur" die Fortbildung zur Bürovorsteherin. Ist es wirklich wahr, daß es da keinen Unterschied gibt?

:shock:
Gina

#2

12.11.2006, 19:40

Schöne Grüße an den Lehrer, der soll sich mal kundig machen, was ein Rechtsfachwirt ist. Den Bürovorsteher gibt es seit 2001 nämlich gar nicht mehr. Die Fortbildung heißt seit Erstellung der Prüfungsverordnung, die bundesweit einheitlich ist (eben seit 2001) "geprüfter Rechtsfachwirt". Neu dabei ist, dass neben Fachkompetenz auch Büroorganisation und (geringfügig) Betriebswirtschaftliche Grundlagen vermittelt werden.

Auch wenn man keinen Büroleiterjob bekommt, ist das Studium sehr nützlich. Man lernt ne Menge und kann vieles auch anwenden, ohne gleich eine Kanzlei zu leiten.
Gast

#3

12.11.2006, 19:54

Meine Kollegin hat ebenfalls eine Ausbildung zur Rechtsfachwirtin begonnen. Ich habe mich früher nie mit einer Weiterbildung auseinandergesetzt, da ich immer davon ausgegangen bin, dass ich "nur" eine Ausbildung zur Bürovorsteherin machen kann und da ich weiß, dass ich dafür nicht geeignet bin (kein Durchsetzungsvermögen ggü. Kolleginnen :| ) habe ich mich also nie weiter damit beschäftigt. Umso überraschter war ich, dass es hier viele in dem Forum gibt, die zwar eine Rechtsfachwirtausbildung gemacht haben, aber nicht gleich - wie Gina schon geschrieben hat - die ganze Kanzlei leiten müssen. Habe mich bislang leider noch nicht getraut, diesen Schritt in Angriff zu nehmen, bin aber auch am überlegen, ob ich diese Weiterbildung nicht nutze?!

Liebe Grüße
Gofi
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#4

12.11.2006, 21:48

Hallo Krümel,
die von Deinem Lehrer gemachte Aussage ist nicht richtig!
Er möge mal unter www.bundesanzeiger.de (amtl. Bekanntmachung vom 10.10.2002) nachlesen.

Gruß Fiona :wink:
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Andreas

#5

13.11.2006, 08:49

Die Unterschiede zwischen BV (habe ich 2000 abgeschlossen) und RFW sind marginal; damit das Kind (aus meiner Sicht unnötigerweise) einen neuen Namen bekommen konnte, haben sich wohl manche zur Rechtfertigung eine kleine Erweiterung ausgedacht.

Wirklich maßgeblich ist die für jemanden, der mitdenken kann und auch sonst nicht blind durch's Leben läuft - und das setze ich eigentlich bei jedem arbeitenden Menschen, besonders aber bei jemandem, der sich so ne Fortbildung antut, voraus -, allerdings nicht...
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Krümel
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#6

14.11.2006, 14:07

Super lieben Dank für eure Antworten. Da bin ich ja beruhigt. Dann ist es mit einer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ja doch nicht getan und man kann seinen Weg noch ein wenig erweitern. Ist ja schließlich wichtig nicht auf dem alten Stand zu bleiben, oder? Ob Seminare oder Studium, hauptsache man tut was.


:thx
Andreas

#7

15.11.2006, 08:42

Sich weiterzubilden ist immer wichtig.

Allerdings solltest du bedenken, daß du als geprüfte RFWin anschließend für den Posten einer RA-Fachangestellten überqualifiziert bist und eine Stelle als solche wohl nicht oder kaum noch bekämst.
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