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Urteil

Verfasst: 30.12.2008, 09:28
von Desiree
:moin

Ich habe ein Urteil vorliegen, in dem die Beklagte verurteilt wurde, an die Klägerin (unsere Mandantin) Gegenstände herauszugeben und die Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 555,60 € freizustellen.

Was ist mit dem Makierten gemeint?

Ich würde jetzt ganz normal ein Aufforderungsschreiben an die Beklagte erstellen, in dem ich diese zur Herausgabe und zur Zahlung dieser 555,60 € auffordere. Ist dies richtig?

Desi

Verfasst: 30.12.2008, 09:48
von charly03
Jep, das ist richtig!

Verfasst: 30.12.2008, 10:03
von Francis
Na das ist ja ne bekloppte Formulierung. Ich würde sagen, das soll heißen, dass die unterlegene Partei die vorgerichtlichen Kosten eurer Mandantin zu tragen hat. Und ich schließe mich hier charly an, würd ich auch so machen.

Verfasst: 30.12.2008, 10:10
von JonesJess
So eine Formulierung ist mir auch neu.
Aber trotzdem ist es richtig, dass diese jetzt von der Gegenseite gefordert werden müssen.

Verfasst: 30.12.2008, 10:16
von Curry
Also das hab ich auch noch nicht gelesen, aber ich sehe das wie ihr.

Verfasst: 30.12.2008, 10:20
von charly03
:nachdenk Also ich hab diese Formulierung tatsächlich schon mal gelesen! Ich denke, es kommt darauf an, wie es in der Klage beantragt worden ist.. so wird es dann sicher auch im Urteil formuliert.

Verfasst: 30.12.2008, 10:25
von Desiree
Danke, habe ich soeben erledigt.