ich habe vor, nächstes Jahr mit der Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin anzufangen. Um das zu finanzieren möchte ich ein Stipendium bei der Begabtenförderung in Anspruch nehmen.
Ich war fast den ganzen Sonntag dabei, den Antrag dafür auszufüllen und mir fehlt jetzt nur noch eine Angabe. Und zwar ist das der Notendurchschnitt. Ich bin irgendwie zu blöd, den zu berechnen
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich weiß schon, dass man alle Noten addieren und dann durch die Anzahl der Noten teilen muss.
Aber wie ist das mit der mündlichen Prüfung? Ich glaube mich zu erinnern, dass die Note der mündlichen Prüfung doppelt gezählt hat. Ist das so? Und wenn sie doppelt gezählt hat, muss man den Wert dann zweimal addieren, also wenn man ne 1 hatte, 1 + 1 und dann die Notenanzahl mit der man teilen muss, dann um eine Zahl erhöhen?
Hoffentlich versteht jemand, wie ich das jetzt meine....
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)